Diät
Lebensmittel: Kommission legt Bericht vor, um eine Debatte über die obligatorische Ursprungskennzeichnung von Fleisch als Zutat einzuleiten
Die Kommission hat heute einen Bericht über die Möglichkeit einer Ausweitung der obligatorischen Ursprungskennzeichnung für sämtliches als Zutat verwendetes Fleisch veröffentlicht. Basierend auf einer externen Studie, die im Juli 2013 abgeschlossen wurde, wägt dieser Bericht die Notwendigkeit der Verbraucherinformation und die Machbarkeit der Einführung einer obligatorischen Herkunftskennzeichnung ab und liefert eine Kosten-Nutzen-Analyse einschließlich der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und den internationalen Handel.
Auf der Grundlage dieser Gespräche wird die Kommission prüfen, welche geeigneten nächsten Schritte gegebenenfalls unternommen werden sollten. Dies kann gegebenenfalls die Vorlage eines Legislativvorschlags zur Regelung der Herkunft von Fleisch, das als Zutat in Lebensmitteln verwendet wird, umfassen.
Hauptergebnisse
Der Bericht bewertet drei Szenarien: 1) Beibehaltung der Herkunftskennzeichnung auf freiwilliger Basis (wodurch der Status quo erhalten bleibt); 2) eine obligatorische Kennzeichnung auf der Grundlage einer a) EU/Nicht-EU- oder b) EU/spezifischen Drittlandangabe (z. B. Brasilien) einführen und; 3) eine obligatorische Kennzeichnung mit Angabe des konkreten Mitgliedsstaates oder des konkreten Drittlandes einführen.
Die wichtigsten Ergebnisse zeigen Folgendes:
- Das Interesse der Verbraucher an der Herkunftskennzeichnung von Fleisch als Zutat scheint sehr groß zu sein (90 % der Verbraucher).
- Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verbraucherpräferenzen und des Verständnisses von Herkunftsinformationen sowie hinsichtlich der Motivation und Gründe für den Wunsch nach solchen Informationen.
- Das Verbraucherinteresse an der Herkunftskennzeichnung steht im Hinblick auf die wichtigsten Faktoren, die die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, hinter Preis und Qualität. Das starke Interesse der Verbraucher an der Herkunftskennzeichnung spiegelt sich nicht in der Bereitschaft des Verbrauchers wider, die zusätzlichen Kosten zu zahlen, die mit der Bereitstellung dieser Informationen verbunden wären. Bei Preiserhöhungen von weniger als 10 % sinkt die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher um 60–80 %.
Nächste Schritte
Auf der Grundlage der Gespräche mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament wird die Kommission prüfen, welche geeigneten nächsten Schritte gegebenenfalls unternommen werden sollten.
Hintergrund
Die externe Studie, die die Grundlage des heutigen Kommissionsberichts bildet, basierte auf umfassenden Konsultationen mit Interessenträgern, darunter Verbraucher- und Industrieorganisationen, Verbrauchern sowie den zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten.
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