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Elektronische Zigaretten

Kommissar Borg begrüßt Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse

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2008-5-15-trunkhpim9608Ich begrüße die heute auf AStV-Ebene erzielte Einigung zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie. Sie ist ein direktes Ergebnis des letzten Trilogs zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zu diesem für die EU-Bürger wichtigen Text.

Diese Einigung – vorbehaltlich der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und der formellen Annahme durch den Rat – bedeutet, dass eine neue Richtlinie dafür sorgen wird, dass Tabakprodukte wie Tabakprodukte aussehen und schmecken und dazu beitragen wird, junge Menschen davon abzuhalten, mit dem Rauchen anzufangen.

„Ich freue mich besonders, dass das Parlament und der Rat die beiden wichtigsten Maßnahmen des Kommissionsvorschlags gebilligt haben: große obligatorische Warnhinweise in Form von Bildern und Texten auf beiden Seiten der Zigaretten- und Drehtabakpackungen und das Verbot charakteristischer Aromen in diesen Produkten.

Ich bin überzeugt, dass auffällige Warnhinweise die Menschen wirksam an die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen des Rauchens erinnern und ihnen helfen werden, bewusste Entscheidungen zu treffen. Das Verbot charakteristischer Aromen wie Frucht- oder Mentholgeschmack, die junge Menschen ansprechen, wird den Einstieg ins Rauchen weniger attraktiv machen. Zusammen mit der Tatsache, dass auch attraktive Verpackungen im Lippenstift-Stil verboten werden, werden diese Maßnahmen dazu beitragen, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit dem Rauchen beginnen, zu reduzieren.

Darüber hinaus wurde der Vorschlag der Kommission für ein EU-weites Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – das erste seiner Art in der EU – von den beiden Gesetzgebern gebilligt.

Abschließend möchte ich dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zu der Einigung über elektronische Zigaretten gratulieren, die klare Sicherheits- und Qualitätsstandards für diesen wachsenden Marktsektor festlegt. Die Kommission wird die Entwicklungen und Trends in diesem aufstrebenden Markt aufmerksam verfolgen.

„Ich gratuliere dem Europäischen Parlament, insbesondere der Berichterstatterin Linda McAvan, ihren Schattenberichterstattern, dem Rat und den EU-Ratspräsidentschaften (Irland und Litauen) zu diesem großen Erfolg.“

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Hintergrund

Wesentliche Elemente des Vorschlags

1. Verpackung und Etikettierung

Alle Zigaretten und selbstgedrehten Tabakprodukte werden künftig kombinierte Gesundheitswarnungen (Bild und Text) tragen, die 65 % der Vorder- und Rückseite der Verpackungen einnehmen. Zusätzlich werden Textwarnungen seitlich auf den Packungen angebracht. Mindestabmessungen für die Gesundheitswarnungen sollen für bessere Sichtbarkeit sorgen. Bestimmte Packungsarten, wie etwa Lippenstifte, werden nicht mehr zugelassen. Bestimmte Aspekte von Zigarettenpackungen werden standardisiert, und sämtliche Werbeelemente auf Tabakpackungen sowie Hinweise beispielsweise auf Geschmack oder Aromen werden verboten. Mitgliedstaaten, die Einheitsverpackungen einführen wollen, können dies unter den in der Richtlinie vorgesehenen Begründungen und Bedingungen tun.

2. Zutaten

Charakteristische Aromen (z. B. Menthol, Fruchtaromen, Bonbonaromen) in Zigaretten und Drehtabak werden verboten. Für Produkte mit charakteristischen Aromen, die in der EU einen Umsatzanteil von 3 % oder mehr aufweisen (z. B. Menthol), gilt eine lange Übergangsfrist von vier Jahren. Darüber hinaus wird die Berichterstattung über Inhaltsstoffe, insbesondere Zusatzstoffe in Zigaretten und Drehtabak, deutlich verschärft. Es wird auch möglich sein, Produkte mit Zusatzstoffen zu verbieten, die nachweislich die toxische oder suchterzeugende Wirkung signifikant und messbar erhöhen.

3. Verfolgen und überwachen

Eine EU-weite Tracking- und Tracing-System mit Sicherheitsmerkmalen (zB Hologramme) für Tabakerzeugnisse illegalen Handel zu bekämpfen, wird an Ort und Stelle gebracht werden. Zigaretten und Roll-your-own Tabakwaren werden die ersten sein, in diesem System schrittweise eingeführt werden, mit anderen Tabakprodukten nach nach.

4. E-Zigaretten

Für E-Zigaretten, die unter die Definition von Arzneimitteln der Richtlinie 2001 / 83 / EG fallen, legt die Richtlinie verbindliche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen zB an Nikotingehalt, Zutaten und Geräte sowie Refill-Mechanismen. Die neuen Regeln machen Gesundheitswarnungen und Informationsblätter verpflichtend und Meldepflichten für Hersteller und Importeure von E-Zigaretten, strengere Vorschriften für Werbung und Überwachung der Marktentwicklung einzuführen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden in einer besseren Position, im Fall von gesundheitlichen Bedenken zu diesen Produkten und die Kommission berichtet über die möglichen gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit nachfüllbaren E-Zigaretten mit Bezug zu reagieren.

5. Grenzüberschreitende Entfernung (Internet) Verkäufe

Die Mitgliedstaaten sind berechtigt, den grenzüberschreitenden Fernverkauf von Tabakerzeugnissen (Internet) zu verbieten, wenn sie dies wünschen, und es den Einzelhändlern ist nicht gestattet, Verbraucher in diesen Mitgliedstaaten zu beliefern. In Mitgliedstaaten, die solche Verkäufe nicht verbieten, müssen Einzelhändler strengere Meldevorschriften einhalten und ein Altersüberprüfungssystem anwenden.

6. Pflanzliche Produkte für das Rauchen

Es wird strengere Kennzeichnung und Zutaten Anforderungen für pflanzliche Produkte für das Rauchen Berichterstattung sein.

7. Die politische Einigung ist vorbehaltlich der technischen Fertigstellung und formale Genehmigung durch die Mitgesetzgeber.

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