Allgemeines
Flugverspätungen von und nach der EU: So können Passagiere Entschädigung bekommen
Flugverspätungen sind eine bedauerliche Realität im Flugverkehr und führen häufig zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die Passagiere. Egal, ob Sie geschäftlich oder privat reisen, eine Verspätung kann Ihre Pläne durchkreuzen und unnötigen Stress verursachen. Wenn Ihr Flug in die oder aus der Europäischen Union (EU) jedoch Verspätung hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Wenn Sie Ihre Rechte als Passagier gemäß den EU-Vorschriften kennen, können Sie diese Situationen besser meistern und sicherstellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Die EU-Verordnung EG 261/2004 verstehen
Die EU-Verordnung EG 261/2004 ist der Eckpfeiler der Passagierrechte in der EU. Diese Verordnung legt gemeinsame Regeln für Entschädigungen und Unterstützung für Passagiere im Falle der Nichtbeförderung, Flugannullierung oder großen Verspätungen fest. Sie gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft, sowie für Flüge, die in der EU ankommen und von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Nach dieser Regelung haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug bei der Ankunft drei Stunden oder mehr Verspätung hat. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Diese Regelung gilt sowohl für Linien- als auch für Charterflüge, einschließlich Inlands- und Auslandsflügen innerhalb der EU.
Bedingungen für die Entschädigung
Um Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung EG 261/2004 zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Dauer der Flugverspätung: Die Verspätung muss bei Ankunft am Zielort mindestens drei Stunden betragen. Sie wird auf Basis der Zeit berechnet, zu der das Flugzeug am Gate ankommt und die Türen geöffnet werden, damit die Passagiere aussteigen können.
- Flugberechtigung: Die Verordnung gilt für Flüge, die von jedem EU-Flughafen abfliegen, sowie für Flüge von EU-Fluggesellschaften, die aus Nicht-EU-Ländern in der EU ankommen. Wenn Sie beispielsweise mit einer EU-Fluggesellschaft von New York nach Paris fliegen, sind Sie versichert. Wenn Sie jedoch mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft von New York nach Paris fliegen, gilt die Verordnung nicht.
- Außergewöhnliche Umstände: Eine Entschädigung steht Ihnen nicht zu, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hatte. Dazu können beispielsweise widrige Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, politische Instabilität oder Streiks der Flugsicherung gehören. Wenn die Fluggesellschaft jedoch angemessene Maßnahmen hätte ergreifen können, um die Verspätung zu verhindern, haben Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf Entschädigung.
Entschädigungsbeträge
Die Höhe der Entschädigung, die Sie fordern können, hängt von der Distanz Ihres Fluges und der Dauer der Verspätung ab. Die Entschädigung wird in der Regel in Euro ausgezahlt, kann aber auf Anfrage in eine andere Währung umgerechnet werden. Es gelten folgende Beträge:
- €250 für Flüge von 1,500 km oder weniger.
- €400 für Flüge innerhalb der EU über 1,500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1,500 km und 3,500 km.
- €600 für Flüge länger als 3,500 km.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden, aber weniger als vier Stunden hat und die Strecke 3,500 km lang ist, kann die Fluggesellschaft den Entschädigungsbetrag um 50 % auf 300 € kürzen.
Zusätzliche Rechte und Vorteile
Neben der finanziellen Entschädigung haben Passagiere Anspruch auf bestimmte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen während der Verspätung. Dazu gehören:
- Mahlzeiten und Erfrischungen: Die Fluggesellschaft muss für die Dauer der Verspätung angemessene Speisen und Getränke bereitstellen. Dabei handelt es sich in der Regel um Gutscheine für Flughafenrestaurants oder Cafés.
- Kommunikation: Sie haben Anspruch auf zwei kostenlose Telefonanrufe, E-Mails oder Faxe, um Ihre Kontakte über die Verzögerung zu informieren.
- Unterkünfte: Wenn Ihre Verspätung über Nacht andauert, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelunterkunft sowie den Transport zum und vom Flughafen zur Verfügung stellen.
- Umbuchung oder Erstattung: Wenn Ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung hat, können Sie wählen, ob Sie Ihre Reise mit einem alternativen Flug fortsetzen (Umleitung) oder den Ticketpreis vollständig erstatten lassen möchten. Wenn Sie sich für die Umleitung entscheiden, muss Ihnen die Fluggesellschaft so schnell wie möglich einen Flug zu Ihrem endgültigen Ziel anbieten.
So beantragen Sie eine Entschädigung
Die Behauptung, Entschädigung bei Flugverspätung kann entmutigend wirken, ist aber ein unkomplizierter Prozess, wenn Sie die richtigen Schritte befolgen:
- Überprüfen Sie die Berechtigung: Stellen Sie zunächst fest, ob Ihre Flugverspätung die Bedingungen der EU-Verordnung EG 261/2004 erfüllt. Stellen Sie sicher, dass Sie über alle erforderlichen Angaben verfügen, wie z. B. Ihre Flugnummer, Buchungsnummer und die Dauer der Verspätung.
- Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft: Reichen Sie einen Entschädigungsanspruch direkt bei der Fluggesellschaft ein. Dies kann häufig über ein Online-Formular auf der Website der Fluggesellschaft erfolgen. Geben Sie unbedingt alle relevanten Informationen an, einschließlich Ihrer Kontaktdaten, Fluginformationen und einer kurzen Beschreibung der Verspätung.
- Bewahren Sie die Dokumentation auf: Bewahren Sie Kopien Ihrer Bordkarte, Buchungsbestätigung und aller Belege für durch die Verspätung entstandene Kosten auf. Diese Dokumente sind wichtig, wenn Sie Ihren Anspruch geltend machen müssen.
- Eskalieren Sie ggf: Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt oder nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums reagiert, können Sie die Angelegenheit an eine nationale Durchsetzungsstelle (NEB) in der EU weiterleiten oder die Nutzung eines Drittanbieterdienstes wie AirHelp in Betracht ziehen, um Ihren Anspruch zu unterstützen.
Fristen für Ansprüche
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fristen für die Geltendmachung eines Anspruchs je nach Land unterschiedlich sind. Im Allgemeinen haben Sie ab dem Flugdatum zwei bis fünf Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. In Großbritannien haben Sie beispielsweise sechs Jahre Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen, während die Frist in Deutschland drei Jahre beträgt.
Fazit
Flugverspätungen von und nach der EU können frustrierend sein, aber wenn Sie Ihre Rechte gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 kennen, kann sich aus einer schlechten Situation eine Chance auf Entschädigung ergeben. Egal, ob es sich um eine kurze Verspätung oder eine längere Störung handelt, es kann einen großen Unterschied machen, wenn Sie über die Bedingungen und das Verfahren zur Geltendmachung einer Entschädigung informiert sind. Bewahren Sie Ihre Unterlagen immer auf, kennen Sie Ihre Rechte und zögern Sie nicht, die Entschädigung einzufordern, die Ihnen zusteht, wenn es zu einer Verspätung kommt.
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