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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein tschechisches Programm in Höhe von 1.2 Mrd. EUR zur Unterstützung von Selbständigen und Partnern in kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein tschechisches Programm in Höhe von 1.2 Mrd. EUR („Entschädigungsbonus“) zur Unterstützung von Selbständigen und Partnern in kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen des Programms erfolgt die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen. Ziel des Programms ist es, die nachteiligen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs auf die Liquidität der förderfähigen Kleinunternehmen für die Zeiträume zu mildern, in denen sie ganz oder teilweise daran gehindert wurden oder werden, Geschäftstätigkeiten auszuüben.

Das Programm wird voraussichtlich mehr als 1 Million Selbstständige und Partner in kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterstützen. Die Kommission stellte fest, dass das tschechische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird (i) die Unterstützung 225,000 EUR pro Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist, 270,000 EUR pro Unternehmen, das im Fischerei- und Aquakultursektor tätig ist, und 1.8 Mio. EUR pro Unternehmen, das in allen anderen Sektoren tätig ist, nicht überschreiten; und (ii) die Beihilfe wird vor dem 31. Dezember 2021 gewährt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. AEUV und die im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.61358 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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