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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein zypriotisches Garantiesystem in Höhe von 87 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen im Tourismussektor im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein zyprisches Programm in Höhe von 86.6 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die im Tourismussektor tätig sind (einschließlich Organisatoren von Pauschalreisen, Hotelunternehmen und Autovermietungen), die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von öffentlichen Garantien, die darauf abzielen, Gutscheine (dh Gutschriften) abzudecken, die von den Begünstigten entweder an Verbraucher oder Veranstalter von Pauschalreisen für stornierte Reisepakete oder einzelne touristische Dienstleistungen ausgestellt wurden, die vor dem 31. Oktober 2020 gebucht wurden Unterstützung von Dienstleistern im Tourismussektor, die aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus und der restriktiven Maßnahmen, die Zypern und andere Regierungen zur Begrenzung der Verbreitung des Virus ergreifen mussten, erhebliche Einnahmeverluste und Liquiditätsengpässe verzeichnen. Die Kommission bewertete die Regelung unter Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es der Kommission ermöglicht, staatliche Beihilfemaßnahmen zu genehmigen, um eine ernsthafte Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Die Kommission befand, dass das System notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der zyprischen Wirtschaft in einem Zeitraum zu beheben, in dem das normale Funktionieren des Tourismus- und Pauschalreisemarktes gemäß Artikel 107 Absatz 3 durch den Ausbruch des Coronavirus stark gestört wird ) b) AEUV und die in den staatlichen Beihilfen festgelegten allgemeinen Grundsätze Temporärer Rahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Darüber hinaus entspricht das System den in der Empfehlung der Kommission verfolgten Zielen (EU) 2020 / 648 vom 13. Mai 2020 mit dem Ziel, Gutscheine zu einer attraktiven und zuverlässigen Alternative zu Barerstattungen zu machen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59668 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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