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Die Kommission genehmigt ein deutsches Hilfsprogramm in Höhe von 300 Mio. EUR zur Unterstützung des Übergangs zu einem nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine mit 300 Millionen Euro dotierte deutsche Regelung zur Förderung innovativer Projekte genehmigt, die durch Investitionen und Innovationen einen nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr stärken sollen. Die Regelung wird zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele der EU beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Mit dieser 300 Millionen Euro schweren Regelung fördert Deutschland innovative Projekte, die den Übergang vom motorisierten Individualverkehr zu einem nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern. Die Regelung wird die Reduzierung der COXNUMX-Emissionen durch nachhaltige Mobilität und die Einführung saubererer und günstigerer öffentlicher Verkehrsmittel fördern und steht damit im Einklang mit den wichtigen Zielen des europäischen Grünen Deals.“

Deutschland teilte der Kommission seine Pläne mit, ein Hilfsprogramm zur Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland einzuführen. Es wird erwartet, dass das System die Koordinierung des öffentlichen Nahverkehrs verbessert und die Modalaufteilung (dh die Verteilung des Verkehrs auf verschiedene Verkehrsträger) zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs weiter verbessert.

Die Unterstützung im Rahmen des Programms mit einem geschätzten Budget von 300 Mio. EUR für den Zeitraum 2020-2023 wird innovativen Projekten zugänglich sein, die darauf abzielen, den öffentlichen Nahverkehr gegenüber anderen umweltschädlicheren Verkehrsmitteln zu bevorzugen und den Übergang vom privaten motorisierten Verkehr zu mehr zu fördern klimafreundlicher nachhaltiger öffentlicher Verkehr. Dies ist besonders wichtig angesichts der zunehmenden Innovations- und Finanzierungslücke, die Deutschland in diesem Bereich festgestellt hat.

Die Kommission bewertete die Maßnahme insbesondere nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen Artikel 93 AEUV. Die Bewertung ergab, dass die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist, da die Höhe der Beihilfen im Vergleich zu den Gesamtkosten des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland (24.5 Mrd. EUR pro Jahr) begrenzt ist. Darüber hinaus wird die maximale Beihilfe pro Projekt auf 30 Mio. EUR festgelegt, und es ist ein Rückforderungsmechanismus vorgesehen, falls die ausgewählten Projekte die Förderbedingungen nach Gewährung der Beihilfe nicht einhalten.

Die Kommission stellte außerdem fest, dass die Maßnahme einen Anreizeffekt hat, da die Projekte ohne öffentliche Unterstützung nicht durchgeführt würden und das Programm zur Koordinierung des öffentlichen Nahverkehrs beitragen wird.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das System zu den Zielen der Europäischen Union beitragen wird Grüne DealDies wird die COXNUMX-Emissionen durch nachhaltige Mobilität und die Einführung sauberer, billigerer und gesünderer öffentlicher Verkehrsmittel verringern, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission das deutsche System gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57783 in die gemacht werden Staatliche Beihilfe Register auf der Website der Kommission Wettbewerbs-Website Sobald alle Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden. Neue Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind im Wettbewerb aufgeführt Wöchentliche E-News.

 

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