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Vorübergehende Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Eurotunnels wurden vom Europäischen Parlament genehmigt

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Heute (17. Dezember) haben die Abgeordneten vorübergehende Maßnahmen getroffen, um die Tunnelbahnverbindung zwischen Kontinentaleuropa und Großbritannien nach Ablauf der Übergangszeit aufrechtzuerhalten.

Das Parlament genehmigte die vorläufigen Regeln unter dringendes Verfahren mit 684 Stimmen (3 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen).

Das Parlament stimmte zu Oktober über die Gesetzgebung, die es Frankreich ermöglicht, ein neues internationales Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Steuerung des festen Kanaltunnels auszuhandeln. Die zwischenstaatliche Kommission würde die wichtigste Sicherheitsbehörde für den Tunnel bleiben. Diese Einigung wurde noch nicht erzielt.

Um zu verhindern, dass der Schienenverkehr ab dem 1. Januar 2021 in der festen Verbindung des Kanaltunnels unterbrochen wird, stimmte das Parlament zu, die Sicherheitslizenzen und -zertifikate vorübergehend zu verlängern, damit Frankreich und das Vereinigte Königreich genügend Zeit haben, um ein bilaterales Abkommen abzuschließen. Die Lizenz für den aktuellen Tunnelinfrastrukturmanager bleibt nach Ablauf der Übergangszeit zwei Monate lang gültig. Die nach EU-Recht für britische Unternehmen ausgestellten Sicherheitszertifikate und -lizenzen würden um neun Monate verlängert.

Weitere Notfallmaßnahmen werden am Freitag, dem 18. Dezember, zur Abstimmung gestellt, um die grenzüberschreitende Konnektivität zwischen Großbritannien und der EU auf Straßen und in der Luft ab dem 1. Januar 2021 vorläufig aufrechtzuerhalten.

Nächste Schritte

Die vorläufigen Regeln müssen auch vom Rat verabschiedet werden. Sie treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gelten spätestens am 1. Oktober 2021 nicht mehr.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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