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Die Kommission bittet um Kommentare zur Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie

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Die Europäische Kommission bittet interessierte Interessengruppen um Kommentare zu bestimmten Aspekten des Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energieim Hinblick auf ihre geplante Überarbeitung. Die Leitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen Projekte zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Angemessenheit der Energieerzeugung zu finanzieren. Sie stellen sicher, dass öffentliche Maßnahmen zur Erreichung von Zielen von gemeinsamem europäischem Interesse wie der Dekarbonisierung beitragen und gleichzeitig unangemessene Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermeiden.

Die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie, deren Gültigkeit war verlängert bis zum 31. Dezember 2021 wurden im Rahmen der „Fitness-Check. ” Wie in der Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen dass die Kommission kürzlich veröffentlichtDer „Fitness-Check“ hat gezeigt, dass die Umwelt- und Energievorschriften bisher einen effektiveren und weniger verzerrenden Einsatz staatlicher Mittel zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Erreichung der Ziele der Energieunion ermöglicht haben. Sie müssen jedoch angesichts neuer Technologien und neuartiger Unterstützungsarten sowie der jüngsten Umwelt- und Energiegesetzgebung und -politik der Union weiter angepasst werden.

Die heute veröffentlichte öffentliche Konsultation besteht aus einem Fragebogen, der verschiedene Aspekte der künftigen Überprüfung abdeckt, insbesondere in Bezug auf das Zusammenspiel der Leitlinien mit der Umsetzung der Leitlinien Europäischer Green Deal. Die Interessengruppen können ihr Feedback zu den Kommissionsdienststellen abgeben Portal für bessere Rechtsetzung Bis zum 7. Januar 2021. Gleichzeitig hat die Kommission eine Folgenabschätzung veröffentlicht, in der ihre ersten Ideen für die Überarbeitung dargelegt sind. Die Kommission plant, 2021 eine öffentliche Konsultation zum Textentwurf der überarbeiteten Leitlinien einzuleiten.

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