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Die Kommission genehmigt das italienische Umstrukturierungshilfesystem für KMU

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein italienisches Programm zur Unterstützung der Umstrukturierungsmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital und Zuschüsse in Höhe von maximal 10 Mio. EUR pro Unternehmen genehmigt. Im Rahmen des Programms können nur KMU in Schwierigkeiten gemäß den Vorschriften für staatliche Beihilfen unterstützt werden, die historische Marken von nationalem Interesse halten oder wirtschaftliche Aktivitäten von strategischer Bedeutung ausführen.

Die Regelung betrifft insbesondere die Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 43 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020 („Fondo per la salvaguardia dei livelli occupazionali e la prosecuzione dell attivitá d'impresa“) für KMU. Dieser Beschluss erstreckt sich nicht auf Unterstützung in Form von Umstrukturierungsbeihilfen für große Unternehmen. Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage des Gesetzes von 2014 geprüft. Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten.

Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die italienische Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), im Einklang steht. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerb Website, in der Bei öffentlichen Registerunter der Fallnummer SA.58790.

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