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Kommission schlägt Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee für 2021

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Die Kommission hat ihren Vorschlag zur Festlegung von Fanggrenzen für Fischbestände im Atlantik und in der Nordsee für das Jahr 2021 veröffentlicht. Nach wissenschaftlicher Beratung legte die Europäische Kommission einen Vorschlag mit 23 zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) vor. Für 13 Fischbestände schlägt die Kommission eine Kürzung der Fangquote vor, während sie vorschlägt, die Quote für Stöcker in den iberischen Gewässern und Seezunge im Kattegat um 5 % bzw. 12 % zu erhöhen.

Der für Umwelt, Ozeane und Fischerei zuständige Kommissar Virginijus Sinkevičius sagte: „Der heutige Vorschlag zeigt unser Engagement für den Erhalt der biologischen Vielfalt auf See, die die Grundlage für das Gedeihen unserer Küstengemeinden darstellt.“ Wissenschaftler raten uns, für viele unserer Bestände niedrigere Fanggrenzen festzulegen, und wir folgen diesem Rat. Durch die Festlegung verantwortungsvoller Fanggrenzen bleiben unsere Ökosysteme gesund und unser Fischereisektor profitabel, selbst bei kurzfristigen Kürzungen. Dies ist unser Leitgedanke auch in den Verhandlungen mit unseren internationalen Partnern.“

Vier zulässige Gesamtfangmengen (TACs) werden an einen Mitgliedstaat delegiert, und vier richten sich nicht nach dem Kalenderjahr (z. B. Sardelle, Sprotte) und sind bereits bis Juni 2021 festgelegt oder warten auf wissenschaftliche Gutachten im nächsten Jahr. Die Kommission schlägt außerdem vor, bestehende Schutzmaßnahmen fortzusetzen, um sicherzustellen, dass der Kabeljaubestand im Kattegat wieder ein sicheres Niveau erreicht. Aufgrund der Empfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), dass auf diesen Bestand keine gezielte Fischerei erfolgen sollte, wird die Kommission eine Fangquote nur für Beifänge festlegen.

Der Vorschlag umfasst auch die zulässigen Gesamtfangmengen, die in Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern wie dem Vereinigten Königreich und Norwegen festgelegt werden. Für viele dieser Bestände sind noch internationale Konsultationen im Gange, ebenso wie die Verhandlungen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, auch im Fischereibereich, weshalb die jeweiligen TACs festgelegt werden pro Memoria Warten auf das Ergebnis der Verhandlungen. Auf der Grundlage dieses Vorschlags werden die EU-Fischereiminister beim Rat am 15. und 16. Dezember die endgültigen Fanggrenzen festlegen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten sollen. Weitere Informationen finden Sie im Pressemitteilung.

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