Vernetzen Sie sich mit uns

Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein tschechisches Programm in Höhe von 2.3 Mio. EUR zur Unterstützung von SPA-Gesundheitseinrichtungen, die vom Ausbruch des Coronavirus in der tschechischen Region Karlsbad betroffen sind

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat ein tschechisches Programm in Höhe von 62 Mio. CZK (ca. 2.3 Mio. EUR) genehmigt, um Anbieter von medizinischen SPA-Verfahren und kurativen Rehabilitationsbehandlungen in der Region Karlsbad (Tschechien) im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Das Programm zielt darauf ab, die Liquiditätsengpässe zu verringern, mit denen Gesundheits-SPAs in der Region derzeit aufgrund des Rückgangs der Anzahl der durch den Coronavirus-Ausbruch verursachten Patienten konfrontiert sind.

Dieses Programm ergänzt ein Programm zur Unterstützung von SPA-Gesundheitseinrichtungen in ganz Tschechien, das von der Kommission genehmigt wurde August 2020  (SA.58018). Die Kommission stellte fest, dass das tschechische System für die SPA-Gesundheitseinrichtungen in der Region Karlsbad den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Unterstützung (i) 800,000 EUR pro Unternehmen gemäß dem vorübergehenden Rahmen nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 30. Juni 2021 gewährt.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Regelung gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den Bedingungen des vorübergehenden Rahmens erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.58198 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending