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Zypern

Systeme zur Staatsbürgerschaft von Investoren: Die Europäische Kommission eröffnet Verstöße gegen Zypern und Malta wegen „Verkaufs“ der Unionsbürgerschaft

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Die Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta ein und verschickt Aufforderungsschreiben bezüglich ihrer Staatsbürgerschaftsprogramme für Investoren, auch „Goldene Pässe“ genannt. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Gewährung der Staatsangehörigkeit – und damit der Unionsbürgerschaft – durch diese Mitgliedstaaten gegen eine im Voraus festgelegte Zahlung oder Investition und ohne eine echte Bindung zu den betreffenden Mitgliedstaaten nicht mit dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit vereinbar ist.

Dies untergräbt auch die Integrität des in Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Status der Unionsbürgerschaft. Nach Ansicht der Kommission untergräbt die Gewährung der Unionsbürgerschaft für bestimmte Zahlungen oder Investitionen ohne echte Verbindung zu den betreffenden Mitgliedstaaten das Wesen der Unionsbürgerschaft. Die zyprische und die maltesische Regierung haben zwei Monate Zeit, um auf die Kündigungsschreiben zu antworten. Wenn die Antworten nicht zufriedenstellend sind, kann die Kommission diesbezüglich eine begründete Stellungnahme abgeben. Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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