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Erklärung der Europäischen Kommission nach der vierten Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-UK

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Die vierte reguläre Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-UK zur Umsetzung und Anwendung des Austrittsabkommens unter dem gemeinsamen Vorsitz von Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič fand heute (20. Oktober) in London statt.

Ziel der heutigen Sitzung war es, im Anschluss an die jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse gemeinsam den aktuellen Stand der Umsetzungsarbeiten zu beurteilen und zu einem gemeinsamen Verständnis der noch offenen Fragen und einem detaillierten Zeitplan für deren Lösung zu gelangen.

Angesichts der begrenzten Zeit bis zum Ende des Übergangszeitraums betonte Vizepräsident Šefčovič die Notwendigkeit, alle Anstrengungen auf beiden Seiten darauf zu konzentrieren, bestehende Umsetzungslücken zu schließen und Ergebnisse zu liefern, damit das Austrittsabkommen ab dem 1. Januar 2021 voll funktionsfähig ist. Dies erfordert eine Verschiebung über einen Business-as-usual-Ansatz hinaus.

Vizepräsident Šefčovič begrüßte den klaren politischen Kurs und das Engagement, das Michael Gove, Kanzler des Herzogtums Lancaster und Co-Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses, heute gegeben hat, damit die EU und das Vereinigte Königreich einvernehmliche Lösungen für alle offenen Fragen finden können , insbesondere im Hinblick auf das Protokoll zu Irland und Nordirland.

In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass die Kontakte auf allen Ebenen deutlich intensiviert werden. Es wurde außerdem vereinbart, dass die nächste Sitzung des Gemischten Ausschusses Mitte November stattfinden soll.

Im Bereich Bürgerrechte begrüßen die Parteien die in den letzten Wochen erzielten Fortschritte und einigten sich auf den ersten gemeinsamen Umsetzungsbericht, der in den kommenden Tagen veröffentlicht wird. Dieser Bericht bietet einen ersten Überblick über nationale Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf den Aufenthalt in der EU und im Vereinigten Königreich und wird bis Ende 2021 mindestens alle drei Monate aktualisiert. Die EU erinnerte insbesondere an ihr Engagement, sicherzustellen, dass britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen In der EU lebende Personen können ihre Rechte bis zum Ende der Schonfrist des Austrittsabkommens geltend machen.

Zu diesem Zweck bestätigte der Vizepräsident, dass alle EU-Mitgliedstaaten auf dem richtigen Weg seien, ihre neuen Aufenthaltsregelungen vollständig umzusetzen und die Anträge aller britischen Staatsangehörigen fristgerecht zu bearbeiten. Die EU-Seite suchte und erhielt außerdem politische Zusicherungen, dass im Rahmen des britischen Vergleichssystems alle EU-Bürger mit Aufenthaltsstatus von den gleichen Rechten und Rechten profitieren werden, die im Austrittsabkommen garantiert sind. Dies ist ein greifbarer Beweis dafür, dass wir unserer Verpflichtung gegenüber 4.5 Millionen EU- und britischen Staatsangehörigen nachkommen.

Der Vizepräsident bestätigte außerdem, dass mit den EFTA-Ländern eine Einigung über die Entscheidung erzielt wurde, den im Austrittsabkommen vorgesehenen Sozialversicherungsschutz auf Staatsangehörige der EU, des Vereinigten Königreichs und der EFTA in Dreieckssituationen auszudehnen.

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Im Hinblick auf die Umsetzung des Protokolls zu Irland und Nordirland bekräftigte Vizepräsident Šefčovič die Bedeutung seiner vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung zur Wahrung von Frieden und Stabilität auf der Insel Irland durch den Schutz des Karfreitagsabkommens (Belfast) und die Gewährleistung der Integrität Der EU-Binnenmarkt.

In diesem Zusammenhang teilte die EU dem Vereinigten Königreich mit, dass die Kommission einen Beschluss gefasst habe, um dem Vereinigten Königreich Zugang zu den notwendigen IT-Systemen, Datenbanken und Netzwerken zu gewähren, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Protokoll erforderlich seien.

Die EU-Seite bekräftigte außerdem nachdrücklich, dass das Vereinigte Königreich die Arbeit an allen notwendigen Maßnahmen erheblich beschleunigen muss, um eine vollständige praktische Umsetzung sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Grenzkontrollstellen, Mehrwertsteuer und die Registrierung nordirischer Händler für Mehrwertsteuerzwecke.

Vizepräsident Šefčovič erinnerte auch an seine große Besorgnis über die mangelnden Fortschritte bei den Entscheidungen, die gemäß dem Protokoll vom Gemischten Ausschuss getroffen werden müssen. Diese Entscheidungen betreffen insbesondere praktikable Regelungen für eine EU-Präsenz in Nordirland, Kriterien dafür, dass Waren als „nicht gefährdet“ gelten, in die Union verbracht zu werden, und die Befreiung von Agrarsubventionen von den Vorschriften über staatliche Beihilfen sowie eine Entscheidung zur Korrektur von Fehlern und Auslassungen in Anhang 2 des Protokolls.

Beiden Teams wurden in der heutigen Sitzung klare politische Anweisungen gegeben, konstruktiv zu agieren und echte Fortschritte auf dem Weg zu unseren einvernehmlichen Lösungen zu machen.

Abschließend begrüßte Vizepräsident Šefčovič die Zusicherungen der britischen Seite im Hinblick auf den gemeinsamen Beschluss über die Liste der Schiedsrichter für den Streitbeilegungsmechanismus im Rahmen des Austrittsabkommens, damit dieser noch vor Jahresende – rechtzeitig zum – eingerichtet werden kann Das Schiedsgericht soll im nächsten Jahr seine Arbeit aufnehmen.

Das heutige Treffen zeigte auf beiden Seiten den politischen Willen, zügig voranzukommen. Dies ist notwendig, da das Vereinigte Königreich trotz einiger Fortschritte noch viel zu tun hat, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Umsetzung des Protokolls zu Irland und Nordirland ab dem 1. Januar 2021. Die EU bekräftigte, dass sie bereit ist, mit dem Vereinigten Königreich zusammenzuarbeiten, um mit Hochdruck und im Rahmen des Austrittsabkommens und des EU-Rechts Lösungen zu finden.

 

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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