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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein maltesisches Direktzuschussprogramm in Höhe von 2.5 Mio. EUR zur Unterstützung der Tierhalter im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus

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Die Europäische Kommission hat ein maltesisches Programm in Höhe von 2.5 Mio. EUR zur Unterstützung der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Tierhalter genehmigt. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen des Programms wird die öffentliche Unterstützung in Form eines direkten Zuschusses gewährt. Ziel des Programms ist es, Tierzüchtern dabei zu helfen, die Liquiditätsengpässe zu beheben, mit denen sie aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus konfrontiert sind, unter anderem aufgrund der Einstellung des Catering- und Gastgewerbes.

Die Kommission stellte fest, dass das maltesische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe 100,000 EUR pro Unternehmen, das im Bereich der primären Landwirtschaft tätig ist, gemäß dem vorübergehenden Rahmen nicht überschreiten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58297 in der staatlichen Beihilfe zur Verfügung gestellt Registrieren auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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