EU
Der Überprüfungsmechanismus für EU-Auslandsinvestitionen wird voll funktionsfähig
Der EU-Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) ist seit dem 11. Oktober voll einsatzfähig. Nach dem formellen Inkrafttreten der ADI-Screening-Verordnung im April 2019 haben die Kommission und die Mitgliedstaaten daran gearbeitet, die notwendigen operativen Voraussetzungen für die vollständige Anwendung der Verordnung zu schaffen. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen und führt zu einem wirksamen Koordinierungsrahmen, der dazu beiträgt, Europas strategische Interessen zu wahren und gleichzeitig den EU-Markt für Investitionen offen zu halten.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „Die EU ist und bleibt offen für ausländische Investitionen. Diese Offenheit ist jedoch nicht bedingungslos. Um die heutigen wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, wichtige europäische Vermögenswerte zu schützen und die kollektive Sicherheit zu wahren, müssen die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission eng zusammenarbeiten. Für eine offene strategische Autonomie ist eine effiziente EU-weite Zusammenarbeit bei der Investitionsprüfung unerlässlich. Dafür sind wir nun gut gerüstet.“
Weitere Informationen finden Sie in einer vollständigen Pressemitteilung und Häufig gestellte Fragen.
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