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Änderungen der Kommission: MdEP zur Bewertung von McGuinness und Dombrovskis

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Mairead McGuinness (links) und Valdis Dombrovskis 

Mairead McGuinness und Valdis Dombrovskis werden am Freitag (2. Oktober) vor den parlamentarischen Ausschüssen erscheinen, bevor im Plenum über Änderungen in der Europäischen Kommission abgestimmt wird.

Das Ausschuss für Wirtschaft und Währung wird am 2. Oktober um 9 Uhr MEZ eine Anhörung mit Mairead McGuinness (Irland) abhalten, um zu bewerten, ob sie als Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion geeignet ist.

Valdis Dombrovskis (Lettland), der geschäftsführende Vizepräsident der Kommission, soll die Verantwortung für den Handel übernehmen und wird am selben Tag um 13.00 Uhr zu einer Anhörung eingeladen. Das Treffen wird von der organisiert Ausschuss für internationalen Handelunter Beteiligung der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der Wirtschafts- und Währungsausschuss, der Entwicklungsausschuss und dem Haushaltsausschuss. Da Dombrovskis bereits Mitglied der Kommission ist, wird er nur Fragen zu seiner Eignung für das neue Portfolio haben.

Nach Abschluss der Bewertungen wird das Parlament am 7. Oktober im Plenum abstimmen.

Die Umbildung bei der Kommission erfolgt nach dem Rücktritt von Handelskommissar Phil Hogan Ende August.

McGuinness ist seit 2004 MdEP und seit 2014 Vizepräsident des Parlaments. Valdis Dombrovskis, ehemaliger lettischer Premierminister, ist seit 2014 Vizepräsident der Kommission.

Das Verfahren im Parlament

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Wenn ein Mitglied der Europäischen Kommission ersetzt werden muss oder die Portfolios erheblich neu zugewiesen werden müssen, lädt das Parlament die Kandidaten für die neuen Stellen zu Anhörungen ein, damit die Abgeordneten sie bewerten können.

Die Vorgehensweise ist ähnlich wie bei der Wahl der Kommission zu Beginn jedes Semesters. Zuerst die Rechtsausschuss prüft die Erklärung der finanziellen Interessen eines Bewerbers, um das Fehlen eines Interessenkonflikts zu bestätigen. Dies ist eine Voraussetzung für eine Anhörung mit dem Kandidaten.

Die Anhörung wird dann von den Ausschüssen organisiert, die sich mit dem Portfolio jedes Kandidaten befassen. Bevor es beginnt, muss der Kandidat einige Fragen schriftlich beantworten. Die Anhörung dauert drei Stunden und wird live übertragen. Nach der Anhörung erstellen der zuständige Ausschuss oder die zuständigen Ausschüsse ein Bewertungsschreiben.

Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, der alle Vorsitzenden der parlamentarischen Ausschüsse angehören, wird dann das Ergebnis der beiden Anhörungen bewerten und ihre Schlussfolgerungen an die Führer der Fraktionen und den Präsidenten des Parlaments in der Konferenz der Präsidenten weiterleiten. Letztere sind für die endgültige Bewertung und die Entscheidung verantwortlich, die Anhörungen abzuschließen oder weitere Maßnahmen zu beantragen. Das Parlament kann dann zur Plenarabstimmung übergehen.

In verfahrenstechnischer Hinsicht hat das Parlament eine beratende Funktion bei einzelnen Kandidaten für Kommissare, während es die Europäische Kommission insgesamt genehmigen oder entlassen kann. Eine Vereinbarung zwischen Parlament und Kommission verpflichtet den Kommissionspräsidenten, die Stellungnahme des Parlaments zu einzelnen Kandidaten und Änderungen in der Zusammensetzung der Kommission zu prüfen.

Wie immer, wenn das Parlament über einzelne Kandidaten abstimmt, werden die Stimmen in geheimer Abstimmung abgehalten. Eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich, um die Position des Parlaments festzulegen.

Befolgen Sie die Anhörungen live auf der Website.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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