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Sicherheitsunion: Das EU-Recht zur Bekämpfung des Terrorismus führte zu strengeren Strafrechtsvorschriften

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Die Kommission hat ein berichten Bewertung der Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um die EU-Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung (Richtlinie 2017/541). Diese Richtlinie ist das wichtigste Instrument der Strafjustiz auf EU-Ebene zur Terrorismusbekämpfung. Es legt Mindeststandards für die Definition terroristischer und terroristischer Straftaten sowie für Sanktionen fest und gewährt Opfern von Terrorismus Rechte auf Schutz, Unterstützung und Unterstützung.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht dazu beigetragen hat, den strafrechtlichen Umgang der Mitgliedstaaten mit Terrorismus und die Rechte der Opfer von Terrorismus zu stärken. Zwar sind die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie insgesamt zufriedenstellend, es gibt jedoch Lücken, die Anlass zur Sorge geben. So strafen beispielsweise nicht alle Mitgliedstaaten alle in der Richtlinie aufgeführten Straftaten in ihrem nationalen Recht als terroristische Straftaten.

Darüber hinaus gibt es Mängel bei den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um Reisen für terroristische Zwecke und die Finanzierung des Terrorismus zu kriminalisieren und die Opfer zu unterstützen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, auf eine vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie hinzuarbeiten. Erforderlichenfalls wird die Kommission ihre Befugnisse aus den Verträgen im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren nutzen. Der Bericht wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

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