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Kommission genehmigt portugiesische Liquiditätsunterstützung in Höhe von 133 Mio. EUR für die Fluggesellschaft #SATA; leitet Ermittlungen zu anderen öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen ein

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen eine Liquiditätsunterstützung in Höhe von 133 Mio. EUR für SATA Air Açores (SATA) genehmigt. Mit dieser Hilfe kann das Unternehmen seinen Verpflichtungen im öffentlichen Dienst nachkommen, wesentliche Dienstleistungen erbringen und die Konnektivität der äußersten Azorenregion sicherstellen. Gleichzeitig hat die Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob bestimmte öffentliche Unterstützungsmaßnahmen Portugals zugunsten des Unternehmens den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechen.

SATA ist ein Luftverkehrsunternehmen, das letztendlich von der portugiesischen Autonomen Region Azoren kontrolliert wird. Zusammen mit einem anderen Unternehmen derselben Gruppe (SATA Internacional - Azores Airlines) bietet SATA Passagier- und Frachtdienste für den Luftverkehr auf den Azoren sowie von und zu mehreren nationalen und internationalen Zielen an. In Bezug auf bestimmte Strecken wurde es mit einer Verpflichtung des öffentlichen Dienstes betraut, die Konnektivität der Inseln sicherzustellen. SATA bietet auch andere wichtige Dienstleistungen an, z. B. die Verwaltung und den Betrieb von fünf kleinen Flughäfen auf verschiedenen Inseln der Azoren.

SATA hatte bereits vor dem Ausbruch des Coronavirus, dh am 31. Dezember 2019, finanzielle Schwierigkeiten. Seit mindestens 2014 weist das Unternehmen Betriebsverluste auf und weist in den letzten Jahren ein negatives Eigenkapital aus, das durch die Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs noch verstärkt wurde . Das Unternehmen ist derzeit mit einem dringenden Liquiditätsbedarf konfrontiert.

Die portugiesische Liquiditätsunterstützungsmaßnahme

Portugal teilte der Kommission seine Absicht mit, SATA dringend zu unterstützen, um dem Unternehmen ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um seinen dringenden und unmittelbaren Liquiditätsbedarf bis Ende Januar 2021 zu decken.

SATA hat keinen Anspruch auf Unterstützung im Rahmen des vorübergehenden Rahmens für staatliche Beihilfen der Kommission, der sich an Unternehmen richtet, die sich am 31. Dezember 2019 noch nicht in Schwierigkeiten befanden. Die Kommission hat die Maßnahme daher nach anderen Vorschriften für staatliche Beihilfen bewertet, nämlich nach dem 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung. Diese ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Anbietern von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vorübergehende Liquiditätshilfe zu gewähren, um wesentliche Dienstleistungen wie beispielsweise die Konnektivität des Luftverkehrs und das Flughafenmanagement aufrechtzuerhalten und aufrechtzuerhalten. Diese Möglichkeit besteht auch im Fall von Beihilfen, die der Mitgliedstaat demselben Unternehmen in Schwierigkeiten gewährt, die von der Kommission untersucht werden.

Die portugiesischen Behörden schätzten den Liquiditätsbedarf von SATA für die nächsten sechs Monate im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes und den wesentlichen Dienstleistungen von SATA auf rund 133 Mio. EUR.

Die Kommission stellte fest, dass die individuelle Beihilfe für das Unternehmen in Form einer öffentlichen Garantie von bis zu rund 133 Mio. EUR für ein befristetes Darlehen in engem Zusammenhang mit dem dringenden Liquiditätsbedarf im Zusammenhang mit der Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen durch die SATA steht, einschließlich Strecken, die den Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes unterliegen, und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse an lokalen Flughäfen. Es wurde festgestellt, dass die Beihilfe erforderlich ist, damit das Unternehmen diese Dienstleistungen weiterhin erbringen kann.

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Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Einleitung einer Untersuchung anderer Unterstützungsmaßnahmen

Unabhängig davon hat die Kommission beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten, um festzustellen, ob bestimmte öffentliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von SATA im Einklang mit dem Gesetz stehen 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung.

Ab 2017 genehmigte die Autonome Region Azoren, zu der XNUMX% SATA gehört, drei Kapitalerhöhungen, um die Kapitalmängel des Unternehmens teilweise zu beheben. Die meisten Beträge scheinen bereits bezahlt worden zu sein. Die portugiesischen Behörden machen geltend, dass die fraglichen Kapitalerhöhungen nach EU-Vorschriften keine staatliche Beihilfe darstellen, da die Regionalregierung der Azoren als alleiniger Anteilseigner von SATA als privater Investor unter Marktbedingungen tätig war.

Die Kommission wird nun weiter untersuchen, ob die Kapitalerhöhungen eine staatliche Beihilfe darstellten, die der Kommission hätte gemeldet werden müssen, und wenn ja, ob die früheren Unterstützungsmaßnahmen die Bedingungen der EU erfüllen 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Portugal und anderen interessierten Parteien die Möglichkeit, Kommentare abzugeben. Das Ergebnis der Untersuchung wird nicht vorweggenommen.

Hintergrund

Die Autonome Region der Azoren ist ein Archipel, das aus neun Vulkaninseln und 245,000 Einwohnern besteht. Die Azorenregion gilt als äußerste Region der Europäischen Union im Nordatlantik, etwa 1,400 km vom portugiesischen Festland entfernt. Die Inseln können vom Festland in zwei bis drei Tagen auf dem Seeweg oder zwei Stunden mit dem Flugzeug erreicht werden. Die Region ist vom Luftverkehr für Passagiere und Fracht abhängig, insbesondere während der Wintersaison, wenn die Wetterbedingungen häufig den Seeverkehr nicht verfügbar machen.

Nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen können öffentliche Interventionen zugunsten von Unternehmen als frei von staatlichen Beihilfen angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen erfolgen, die ein privater Betreiber unter Marktbedingungen akzeptiert hätte (das Prinzip der Marktwirtschaftsbetreiber - MEOP). Wird dieser Grundsatz nicht eingehalten, handelt es sich bei den öffentlichen Interventionen um staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unionweil sie dem Begünstigten einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, den seine Wettbewerber nicht haben. Die Bewertungskriterien für öffentliche Interventionen in Unternehmen in Schwierigkeiten sind in der 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung.

Unter der Kommission 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und UmstrukturierungUnternehmen in finanziellen Schwierigkeiten können staatliche Beihilfen erhalten, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Beihilfe kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt werden ("Rettungshilfe"). Über diesen Zeitraum hinaus muss die Beihilfe entweder erstattet oder der Kommission ein Umstrukturierungsplan zur Genehmigung der Beihilfe mitgeteilt werden ("Umstrukturierungshilfe"). Der Plan muss sicherstellen, dass die langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne weitere staatliche Unterstützung wiederhergestellt wird, dass das Unternehmen einen angemessenen Beitrag zu den Kosten seiner Umstrukturierung leistet und dass durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrungen durch Ausgleichsmaßnahmen behoben werden.

Durch die Gewährleistung der Einhaltung dieser Bedingungen hält die Kommission wie in anderen Sektoren einen fairen und wirksamen Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen auf dem Luftverkehrsmarkt aufrecht.

Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erkennt die spezifischen Einschränkungen der äußersten Regionen an und sieht die Annahme spezifischer Maßnahmen in der EU-Gesetzgebung vor, um diesen Regionen bei der Bewältigung der großen Herausforderungen zu helfen, denen sie aufgrund ihrer Abgelegenheit, Insellage und geringen Größe gegenüberstehen , schwierige Topographie und Klima sowie wirtschaftliche Abhängigkeit von einer reduzierten Anzahl von Produkten.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.58101 in die gemacht werden Beihilfenregister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald alle Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden. Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die neu im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht wurden, sind in der Liste aufgeführt State Aid Weekly e-News.

 

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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