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#Antitrust - Die Kommission begrüßt die Annahme der Richtlinie des Rates über kartellrechtliche Schadensersatzklagen

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Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte: "Wir brauchen eine robustere Wettbewerbskultur in Europa. Ich bin daher sehr froh, dass der Rat jetzt auch die Richtlinie über kartellrechtliche Schadensersatzklagen offiziell gebilligt hat. Ich freue mich sehr, dass dies für die europäischen Bürger und Bürgerinnen und Bürger einfacher sein wird." Unternehmen erhalten eine wirksame Entschädigung für Schäden, die durch Kartellverstöße verursacht wurden. "

Der EU-Gerichtshof hat das Recht anerkannt, dass Opfer von Kartellverstößen für den erlittenen Schaden entschädigt werden. Aufgrund nationaler Verfahrenshindernisse und Rechtsunsicherheit erhalten derzeit jedoch nur wenige Opfer eine Entschädigung. Darüber hinaus sind die nationalen Vorschriften in ganz Europa sehr unterschiedlich, und infolgedessen hängen die Chancen der Opfer auf eine Entschädigung stark davon ab, in welchem ​​Mitgliedstaat sie gerade leben.

Zu den durch die Richtlinie eingeführten Hauptverbesserungen gehören:

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  • Nationale Gerichte können Unternehmen bestellen, um Beweise zu veröffentlichen, wenn Opfer Schadensersatz verlangen. Die Gerichte sorgen dafür, dass diese Offenlegungsanordnungen verhältnismäßig sind und dass vertrauliche Informationen ordnungsgemäß geschützt sind.
  • Eine endgültige Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde, die einen Verstoß feststellt, ist automatisch ein Beweis für diesen Verstoß vor Gerichten desselben Mitgliedstaats, in dem der Verstoß aufgetreten ist.
  • Die Opfer haben mindestens ein Jahr Schadensersatz zu verlangen, sobald eine Vertragsverletzungsentscheidung einer Wettbewerbsbehörde endgültig geworden ist.
  • Wenn ein Verstoß zu Preiserhöhungen geführt hat und diese entlang der Vertriebskette "weitergegeben" wurden, haben diejenigen, die am Ende den Schaden erlitten haben, Anspruch auf Entschädigung.
  • Einvernehmliche Siedlungen zwischen Opfern und verletzenden Unternehmen werden durch die Klärung ihrer Wechselwirkung mit Gerichtsverfahren erleichtert werden. Dadurch wird eine schnellere und weniger kostspielige Lösung von Streitigkeiten ermöglichen.

Private Schadensersatzklagen vor Gerichten und die öffentliche Durchsetzung von Kartellvorschriften durch Wettbewerbsbehörden sind ergänzende Instrumente. Mit der Richtlinie soll das Zusammenspiel zwischen ihnen präzisiert und sichergestellt werden, dass die Opfer zwar vollständig entschädigt werden, die Schlüsselrolle der Wettbewerbsbehörden bei der Untersuchung und Sanktionierung von Verstößen jedoch erhalten bleibt. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Wettbewerbsbehörden im Rahmen sogenannter "Kronzeugen" -Programme spielt eine Schlüsselrolle bei der Aufdeckung von Verstößen. Die Richtlinie enthält daher Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Erleichterung von Schadensersatzmaßnahmen die Anreize der Unternehmen zur Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden nicht verringert (siehe MEMO / 14 / 310).

Nächste Schritte

Die Richtlinie wird voraussichtlich auf der Plenarsitzung des Parlaments Ende November offiziell unterzeichnet. Es wird dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um dies umzusetzen.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten proaktiv bei ihren Umsetzungsbemühungen unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission gemäß den Anforderungen der Richtlinie und zur Unterstützung der nationalen Gerichte und Parteien bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen Leitlinien für die Weitergabe von Übergebühren ausarbeiten.

Die Kommission wird die Richtlinie überprüfen und dem Parlament und dem Rat innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten einen Bericht vorlegen.

Das Jahr 2013 der Kommission Empfehlung zum kollektiven Rechtsschutz forderte die Mitgliedstaaten außerdem auf, bis Juli 2015 kollektive Maßnahmen, einschließlich Schadensersatzklagen, gemäß den in der Empfehlung festgelegten Grundsätzen einzuführen. Die Verfügbarkeit von Schadensersatzklagen ist besonders wichtig für Verbraucher, die durch Kartellverstöße geschädigt werden. Da die Richtlinie für Schadensersatzklagen im Kartellbereich gilt, gilt sie auch für Sammelklagen in den Mitgliedstaaten, in denen sie verfügbar sind.

Hintergrund

Die Richtlinie basiert auf einem Vorschlag der Kommission im Juni 2013 an das Parlament und den Rat (siehe IP / 13 / 525 und MEMO / 13 / 531).

Nachdem beide Mitgesetzgeber den Vorschlag erörtert und Änderungen vorgeschlagen hatten, wurden im Februar 2014 informelle Treffen zwischen den drei Institutionen (sogenannte Triloge) eingeleitet, um einen politischen Kompromiss zu erzielen. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten einigten sich Ende März auf einen endgültigen Kompromisstext, und das Parlament genehmigte den Text im April (siehe IP / 14 / 455 und MEMO / 14 / 310).

Alle Sprachversionen der Richtlinie und anderer relevanter Dokumente sind finden Sie hier.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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