Antitrust-
Kartellrecht: Kommission verhängt gegen Ethylenkäufer eine Geldstrafe in Höhe von 260 Mio. EUR wegen Kartellabwicklung
Die Europäische Kommission hat gegen Orbia, Clariant und Celanese eine Geldstrafe von insgesamt 260 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen die EU-Kartellvorschriften verhängt. Westlake wurde nicht mit einer Geldstrafe belegt, da es der Kommission das Kartell enthüllte. Die Unternehmen beteiligten sich an einem Kartell über Einkäufe auf dem Ethylenhandelsmarkt. Sie haben zusammengearbeitet, um Ethylen zum niedrigstmöglichen Preis zu kaufen. Alle vier Unternehmen haben ihre Beteiligung am Kartell anerkannt und sich bereit erklärt, den Fall beizulegen.
Anders als bei den meisten Kartellen, bei denen Unternehmen ihre Verkaufspreise gemeinsam erhöhen, haben sich die vier Unternehmen abgesprochen, um den Ethylenpreis zum Nachteil der Ethylenverkäufer zu senken. Insbesondere koordinierten die Unternehmen ihre Preisverhandlungsstrategien vor und während der bilateralen „Monthly Contract Price“ (MCP)-Verhandlungen mit den Ethylenverkäufern, um den MCP zu ihren Gunsten zu drücken. Sie tauschten außerdem preisbezogene Informationen aus. Diese Praktiken sind nach den EU-Wettbewerbsregeln verboten.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte: „Ziel dieses Kartells war es, die Preise zu manipulieren, die die Unternehmen für ihre Ethyleneinkäufe zahlten. Ethylen ist ein brennbarer Stoff, der zur Herstellung von Materialien wie PVC verwendet wird, das wiederum in vielen Produkten unseres täglichen Bedarfs Verwendung findet. Die vier Kartellunternehmen haben sich abgesprochen und Informationen über Einkaufspreise ausgetauscht, was illegal ist. Die Kommission duldet keinerlei Kartelle. Die EU-Kartellvorschriften verbieten nicht nur Kartelle zur Abstimmung von Verkaufspreisen, sondern auch solche zur Abstimmung von Einkaufspreisen. Dies schützt den Wettbewerb um Vorleistungen.“
Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar online.
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