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Ein Abkommen über die Digitalisierung des Zugangs zur Justiz wird den Bürgern zugute kommen

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Diese Woche haben die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates eine Einigung erzielt, um den Zugang zur Justiz für EU-Bürger und Unternehmen schneller, billiger und benutzerfreundlicher zu gestalten.

Die beiden zwischen den beiden EU-Gesetzgebern verhandelten Rechtsvorschriften über die Beweisaufnahme und die Zustellung von Dokumenten zielen darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen nationalen Gerichten durch Digitalisierung in Zivil- und Handelssachen effizienter zu gestalten.

Emil Radev (EVP, BG) Berichterstatter für Zusammenarbeit zwischen den Gerichten: Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen sagte: „Die Bestimmungen, die wir verabschiedet haben, werden einen echten Einfluss auf den Alltag unserer europäischen Bürger haben. Beweisanfragen werden direkt, schnell und zuverlässig zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten übermittelt, wobei die Verwendung von Videokonferenzen gefördert wird. Dies spart den europäischen Bürgern Zeit und Geld. “

Franco Roberti (S & D, IT) Berichterstatter für Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Dokumenten in Zivil- oder Handelssachen sagte: „Dieses Abkommen ist ein Fortschritt in der europäischen Justiz in Zivilsachen, der auf den Grundsätzen des gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen beruht. Es beseitigt administrative Hindernisse und bietet Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit, dass Dokumente vor jedem EU-Gericht die gleichen rechtlichen Auswirkungen haben. Dies war angesichts der Vielzahl von Rechtssystemen und -traditionen, die innerhalb der EU nebeneinander existieren, keine leichte Aufgabe. “

Hauptelemente der Vereinbarung

  • Gerichte können Dokumente elektronisch austauschen: Änderungen in beiden Vorschriften schaffen ein dezentrales IT-System, das einen schnelleren, sichereren und effektiveren Austausch von Dokumenten zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht.
  • Der dezentrales IT-System wird aus nationalen, interoperablen IT-Systemen bestehen, an denen keine EU-Institutionen beteiligt sind.
  • Datenschutzerklärung: Informationen werden streng vertraulich behandelt und personenbezogene Daten und die Privatsphäre werden geschützt, wenn Dokumente übermittelt und Beweise erbracht werden. Personenbezogene Daten, die für einen bestimmten Fall als irrelevant gelten, werden unverzüglich gelöscht.
  • Verstärkte Nutzung der Fernkommunikation: M.odern Kommunikationstechnologien wie Videokonferenzen, die Kosten senken und die Beweisaufnahme beschleunigen können, werden angemessen und mit Zustimmung der zu hörenden Person eingesetzt.

Eine größere Rechtssicherheit in Verbindung mit einfachen und digitalisierten Verfahren wird Einzelpersonen und Unternehmen dazu ermutigen, grenzüberschreitende Transaktionen durchzuführen, wodurch der Handel innerhalb der EU und damit das Funktionieren des Binnenmarkts gefördert werden.

Nächste Schritte

Das Parlament und der Rat müssen nun die endgültige Fassung des Abkommens billigen, bevor es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Die beiden Bestimmungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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Hintergrundinformationen

Die beiden Vorschläge bilden ein Paket zur Modernisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen ersetzen das frühere internationale, umständlichere System der Haager Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten.

Die bestehende Verordnung über die Zustellung von Dokumenten sieht ein schnelles und standardisiertes Übermittlungsverfahren für die Zustellung von Dokumenten zwischen Gerichten und anderen Parteien in verschiedenen EU-Ländern vor. Die Verordnung über die Beweisaufnahme bietet einen Rahmen für die grenzüberschreitende Rechtshilfe zwischen EU-Ländern, indem sie die grenzüberschreitende Sammlung von Beweismitteln erleichtert.

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