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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein luxemburgisches Rückversicherungssystem in Höhe von 145 Mio. EUR zur Unterstützung des Marktes für Handelskreditversicherungen bei Ausbruch von Coronaviren

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein luxemburgisches Rückversicherungssystem in Höhe von 145 Mio. EUR genehmigt, um den Markt für Handelskreditversicherungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen. Die Handelskreditversicherung schützt Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen liefern, vor dem Risiko der Nichtzahlung durch ihre Kunden. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs ist das Risiko gestiegen, dass Versicherer nicht bereit sind, ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Das luxemburgische Rückversicherungssystem mit einem Gesamtbudget von 145 Mio. EUR stellt sicher, dass die Handelskreditversicherung weiterhin allen Unternehmen zur Verfügung steht, sodass Käufer von Waren oder Dienstleistungen nicht im Voraus bezahlen müssen, wodurch sich ihr unmittelbarer Liquiditätsbedarf verringert. Die Kommission bewertete die Maßnahme unter Artikel 107 (3) (b) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es der Kommission ermöglicht, staatliche Beihilfemaßnahmen zu genehmigen, die von den Mitgliedstaaten zur Behebung einer schwerwiegenden Störung ihrer Wirtschaft durchgeführt werden.

Die Kommission befand, dass die von Luxemburg notifizierte Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den in der EU festgelegten allgemeinen Grundsätzen zu beseitigen Temporärer Rahmen für staatliche Beihilfen. Darüber hinaus hat die Kommission festgestellt, dass das System im Einklang mit dem Kurzfristige Export-Kredit-Kommunikation. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57708 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. 

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