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Biokraftstoffe

Die Kommission genehmigt die Verlängerung der Steuerbefreiung für nicht auf Lebensmitteln basierendes Biogas und #BioPropane, das in #Schweden zum Heizen oder als Kraftstoff verwendet wird

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen die Verlängerung der Steuerbefreiungsmaßnahmen für nicht auf Lebensmitteln basierendes Biogas und Biopropan genehmigt, die in Schweden zum Heizen oder als Kraftstoff verwendet werden. Nach zwei getrennten Regelungen befreit Schweden von der Energie- und CO₂-Besteuerung (i) Biogas, das zur Wärmeerzeugung verwendet wird (früheres System zuletzt 2018 verlängert) und (ii) Biogas, das als Kraftstoff verwendet wird (früheres System zuletzt verlängert 2015).

Mit den Entscheidungen genehmigt die Kommission für beide Systeme eine 10-jährige Verlängerung der Steuerbefreiung (2021-2030) mit zwei Änderungen: i) Beschränkung der Steuerbefreiung auf nur nicht auf Lebensmitteln basierendes Biogas und ii) Ausweitung der Steuerbefreiung auf Bio-Propan auf Lebensmittelbasis. Ziel der Steuerbefreiung ist es, den Einsatz von Biogas und Biopropan zu erhöhen, den Einsatz fossiler Brennstoffe und deren Treibhausgasemissionen zu verringern und gleichzeitig den Übergang zu fortschrittlichen Biokraftstoffen zu erleichtern. Die Kommission bewertete die Maßnahmen im Rahmen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie 2014-2020.

Die Kommission befand, dass die Steuerbefreiungen notwendig und angemessen seien, um die Produktion und den Verbrauch von inländischem und importiertem Biogas und Biopropan zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren. Darüber hinaus werden die Programme zu den Bemühungen Schwedens und der EU insgesamt beitragen, das Pariser Abkommen umzusetzen und die Ziele für erneuerbare Energien und CO₂ für 2030 zu erreichen. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerb Website, in der Beihilfenregister unter den Gehäusenummern SA.56125 (Wärmeerzeugung) und SA.56908 (Kraftstoff).

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