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#AirPollution - Die meisten Mitgliedstaaten sind nicht auf dem richtigen Weg, um die Luftverschmutzung und die damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen bis 2030 zu verringern

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Die Bewertung der ersten Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Luftemissionen kommt zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der neue europäische Vorschriften für saubere Luft muss verbessert werden. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen in allen Sektoren verstärken, um sicherzustellen, dass ihre Bürger saubere Luft atmen können, um Atemwegserkrankungen und vorzeitigen Tod durch verschmutzte Luft zu verhindern.

Der für Umwelt, Fischerei und Meere zuständige Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Dieser Bericht sendet eine klare Botschaft. In ganz Europa sind noch immer zu viele Bürgerinnen und Bürger durch die Luft, die sie atmen, gefährdet. Wir brauchen wirksamere Maßnahmen, um die Umweltverschmutzung in zahlreichen Mitgliedstaaten zu reduzieren und die Luftemissionen in allen Sektoren, einschließlich Landwirtschaft, Verkehr und Energie, zu bekämpfen. Der Zeitpunkt für diese Veränderungen war noch nie so günstig: Investitionen in sauberere Luft bedeuten Investitionen in die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, in unser Klima und geben unserer Wirtschaft den nötigen Anstoß. Das ist die Idee hinter dem europäischen Grünen Deal, und es ist die Logik, die die Umwelt braucht.“

Nach Angaben der ersten Kommission berichten Bewertung der Umsetzung der Nationale Richtlinie zur Emissionsreduzierung Die meisten Mitgliedstaaten, die heute veröffentlicht wurden, laufen Gefahr, ihre Verpflichtungen zur Emissionsreduzierung für 2020 oder 2030 nicht einzuhalten. Während einige Mitgliedstaaten bewährte Verfahren aufzeigen, die andere inspirieren sollten, zeigt der Bericht, dass zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung erforderlich sind.

Die Synergien mit der Klima- und Energiepolitik müssen im Einklang mit dem europäischen Green Deal-Ansatz verbessert und weiter bewertet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung. 

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