Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein portugiesisches Programm in Höhe von 40 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des # Coronavirus in der autonomen Region #Madeira betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein portugiesisches Programm in Höhe von 40 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus in der autonomen Region Madeira betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 angenommen, als geändert am 3. April 2020 und 8. Mai 2020.
Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und staatlichen Garantien für Kredite und steht allen Unternehmen offen, die in der autonomen Region Madeira tätig sind. Die Maßnahme wird von der Sociedade Portuguesa de Garantia Mútua und dem öffentlichen Instituto de Desenvolvimento Empresarial im Auftrag des Staates durchgeführt. Das Programm zielt darauf ab, Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind, Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Aktivitäten fortsetzen, Investitionen tätigen und Arbeitsplätze erhalten können.
Die Kommission stellte fest, dass die portugiesische Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere werden die direkten Zuschüsse 100,000 EUR pro Unternehmen, das im primären Agrarsektor tätig ist, 120,000 EUR pro Unternehmen, das im Fischerei- oder Aquakultursektor tätig ist, und 800,000 EUR pro Unternehmen, das in allen anderen Sektoren tätig ist, nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Laufzeit der staatlichen Darlehensgarantien auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beseitigen, auch angesichts der Bedeutung der Madeira-Wirtschaft für Portugal und daher im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 ( b) AEUV. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57494 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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