Vernetzen Sie sich mit uns

Belgien

Die Kommission genehmigt ein belgisches Programm in Höhe von 21 Mio. EUR zur Unterstützung der Produktion von # Coronavirus-Produkten in der flämischen Region

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat ein belgisches Programm in Höhe von 21 Millionen Euro zur Unterstützung der Produktion von Coronavirus-relevanten medizinischen Produkten, Geräten, Technologien und Rohstoffen in der flämischen Region genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020 und  8 May 2020 .

Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form direkter Zuschüsse und steht allen in der flämischen Region tätigen Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstituten offen. Ziel des Programms ist es, Anreize für Unternehmen zu schaffen, ihre Aktivitäten auf die Herstellung bestimmter Produkte auszurichten, die für die Bewältigung der aktuellen Gesundheitskrise von entscheidender Bedeutung sind, darunter Impfstoffe und Behandlungen, medizinische Ausrüstung und Geräte, Desinfektionsmittel sowie Datenerfassungs- und -verarbeitungsinstrumente.

Die Kommission stellte fest, dass die Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere: (i) die Maßnahme wird einen Anreizeffekt haben, dh Unternehmen würden die Investition ohne die Beihilfe nicht tätigen; (ii) die Unterstützung deckt alle für die Produktion erforderlichen Investitionskosten und alle Kosten im Zusammenhang mit Probeläufen ab; und (iii) die Regelung steht Unternehmen nicht zur Verfügung, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen zur Bekämpfung der Gesundheitskrise notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften. Weitere Informationen zum Befristeten Rahmen und anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57605 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending