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Die Kommission genehmigt ein litauisches Programm in Höhe von 59 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Forstwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei

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Die Europäische Kommission hat ein litauisches Programm in Höhe von 59 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Forstwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020 und 8. Mai 2020.

Im Rahmen des Programms wird die öffentliche Unterstützung wie folgt gewährt: (i) 9 Mio. EUR in Form von direkten Zuschüssen; und (ii) 50 Mio. € in Form von Darlehensgarantien. Ziel des Programms ist es, den Liquiditätsbedarf von Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Forstwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch fortzusetzen. Das Programm wird voraussichtlich rund 1,300 Unternehmen aller Größenordnungen zugute kommen, die in diesen Sektoren tätig sind.

Die Kommission stellte fest, dass das litauische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere dürfen die Zuschüsse für Zins- und Garantieprämienvergütungen 100,000 EUR pro Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist, 120,000 EUR für Unternehmen, die in der Fischerei oder Aquakultur tätig sind, und 800,000 EUR pro Unternehmen, das in anderen Sektoren tätig ist, nicht überschreiten. Darüber hinaus beziehen sich die Garantien in Bezug auf Darlehensgarantien auf Investitions- und Betriebsmittelkredite.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57529 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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