Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein zypriotisches Programm in Höhe von 1.8 Mio. EUR zur Unterstützung der vom primären Coronavirus-Ausbruch betroffenen Landwirte im primären Agrarsektor

Die Europäische Kommission hat eine zypriotische Regelung in Höhe von 1.8 Mio. EUR genehmigt, mit der Landwirte unterstützt werden sollen, die in der vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen primären landwirtschaftlichen Produktion tätig sind. Die Regelung wurde im Rahmen des staatlichen Beihilfeprogramms genehmigt. Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020 und 8 May 2020
.
Die Unterstützung erfolgt in Form von Direktzuschüssen. Die Regelung richtet sich an (i) Betriebe, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion von frischem Gemüse, Erdbeeren und Kräutern tätig sind; (ii) Betriebe, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion von Orangen der Sorte „Valencia“ tätig sind; (iii) Betriebe im Blumenzuchtsektor; (iv) landwirtschaftliche Primärproduzenten, die Eigentümer oder Leiter landwirtschaftlicher Betriebe sind und an Bauernmärkten teilnehmen; und (v) Eigentümer oder Leiter landwirtschaftlicher Betriebe ohne Zugang zu Bewässerungsanlagen. Ziel der Regelung ist es, den Liquiditätsbedarf landwirtschaftlicher Betriebe zu decken und ihnen zu helfen, ihre Tätigkeit während und nach dem Ausbruch fortzusetzen.
Die Kommission stellte fest, dass die zyprische Regelung die im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere darf die Beihilfe 100,000 31 EUR je Begünstigten nicht überschreiten. Die Regelung läuft bis zum 2020. Dezember 107. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und folglich mit Artikel 3 Absatz XNUMX Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier Here. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57587 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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