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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein litauisches Programm in Höhe von 30.5 Mio. EUR zur Unterstützung der vom Ausbruch des # Coronavirus betroffenen Rinder- und Milcherzeuger

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Die Europäische Kommission hat eine litauische Regelung in Höhe von 30.5 Millionen Euro zur Unterstützung der vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen Rinder- und Milcherzeuger genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020 und 8. Mai 2020.

Die Unterstützung erfolgt in Form direkter Zuschüsse und steht Landwirten und Unternehmen offen, die in der Primärproduktion von Rinderprodukten und Milch tätig sind. Für Rindererzeuger stehen 12 Mio. Euro und für Milcherzeuger 18.5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Zweck des Programms besteht darin, den litauischen Agrarsektor als Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen und die durch den Ausbruch verursachten Liquiditäts- und Solvenzprobleme zu bewältigen und so zur Erhaltung der Lebensfähigkeit, der Produktionsinfrastruktur und der sozialen Stabilität in ländlichen Gebieten beizutragen.

Es wird erwartet, dass das Programm etwa 28,000 Produzenten von Rinderprodukten und 28,000 Milchproduzenten zugute kommt. Die Kommission stellte fest, dass die litauische Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe 100,000 € je Begünstigten nicht überschreiten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine erhebliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57514 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. 

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