Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein tschechisches Mietentschädigungssystem in Höhe von 184 Mio. EUR zur Unterstützung der vom # Coronavirus-Ausbruch betroffenen Unternehmen

Die Europäische Kommission genehmigte ein tschechisches Programm in Höhe von 5 Mrd. CZK (ca. 184 Mio. EUR) zur Unterstützung von Einzelhandelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen, die Räumlichkeiten mieten, deren Ausübung aufgrund der von der Regierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus verhängten Maßnahmen eingeschränkt oder verboten war Ausbruch. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020 und 8 May 2020
.
Die öffentliche Unterstützung, die in Form von direkten Zuschüssen gewährt wird, deckt 50% der ursprünglichen Miete, die für die Monate April, Mai und Juni 2020 fällig ist, unter der Bedingung, dass der Eigentümer der Räumlichkeiten einer 30% igen Reduzierung der Miete zustimmt ursprüngliche Miete. Damit soll der Privatsektor dazu angeregt werden, die plötzlichen Liquiditätsengpässe abzumildern, mit denen die betroffenen Unternehmen aufgrund der von der tschechischen Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus konfrontiert sind.
Die Kommission befand, dass das tschechische System zur Bekämpfung der Gesundheitskrise gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist. Insbesondere (i) wird die Unterstützung pro Unternehmen die im vorübergehenden Rahmen festgelegte Obergrenze von 800,000 EUR nicht überschreiten; und (ii) das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2020. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier Here. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57464 in der Beihilfenregister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald alle Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden
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