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#Antitrust - Die Kommission konsultiert die Interessengruppen zu einem möglichen neuen Wettbewerbsinstrument

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Die Europäische Kommission hat eine Folgenabschätzung sowie eine offene öffentliche Konsultation veröffentlicht, in der Kommentare zur Untersuchung der Notwendigkeit eines möglichen neuen Wettbewerbsinstruments eingeholt werden, mit dem strukturelle Wettbewerbsprobleme rechtzeitig und wirksam angegangen werden können.

Die Interessengruppen können ihre Ansichten zur Folgenabschätzung bis zum 30. Juni 2020 vorlegen und bis zum 8. September 2020 auf die offene öffentliche Konsultation reagieren. In den vergangenen Jahren hat die Kommission über die Rolle der Wettbewerbspolitik nachgedacht und darüber, wie sie in eine Welt passt, in der sie sich befindet Der schnelle Wandel ist zunehmend digital und globalisiert und muss umweltfreundlicher werden. Dieser Reflexionsprozess ist Teil einer breiteren politischen Debatte über die Notwendigkeit von Änderungen des aktuellen wettbewerbsrechtlichen Rahmens, damit die Durchsetzungsbehörden auf der ganzen Welt weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit der Märkte erhalten können.

Das neue Wettbewerbsinstrument sollte es der Kommission ermöglichen, Lücken in den derzeitigen Wettbewerbsregeln zu schließen und rechtzeitig und effektiv gegen strukturelle Wettbewerbsprobleme zwischen den Märkten vorzugehen.

Nach der Feststellung eines strukturellen Wettbewerbsproblems durch eine strenge Marktuntersuchung, bei der die Verteidigungsrechte uneingeschränkt gewahrt werden, sollte das neue Instrument es der Kommission ermöglichen, verhaltensbezogene und gegebenenfalls strukturelle Abhilfemaßnahmen durchzusetzen.

Es würde jedoch weder eine Zuwiderhandlung festgestellt noch Geldbußen gegen die Marktteilnehmer verhängt. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Folgenabschätzung ist für das vierte Quartal 4 ein Legislativvorschlag geplant.

Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager (Abbildung), verantwortlich für die Wettbewerbspolitik, sagte: „Die Welt verändert sich schnell und es ist wichtig, dass die Wettbewerbsregeln für diese Änderung geeignet sind. Unsere Regeln verfügen über eine integrierte Flexibilität, die es uns ermöglicht, mit einem breiten Spektrum wettbewerbswidriger Verhaltensweisen in verschiedenen Märkten umzugehen. Wir sehen jedoch, dass bestimmte strukturelle Risiken für den Wettbewerb bestehen, wie z. B. Trinkgeldmärkte, die in den geltenden Vorschriften nicht berücksichtigt werden. Wir bemühen uns um die Meinung der Interessengruppen, um die Notwendigkeit eines möglichen neuen Wettbewerbsinstruments zu untersuchen, mit dem solche strukturellen Wettbewerbsprobleme rechtzeitig und effektiv angegangen werden können, um faire und wettbewerbsfähige Märkte in der gesamten Wirtschaft zu gewährleisten. “

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online. 

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