Vernetzen Sie sich mit uns

EU

Die Kommission genehmigt ein Luxemburger Programm in Höhe von 30 Mio. EUR zur Unterstützung von Investitionen von Unternehmen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat ein Luxemburger Hilfsprogramm in Höhe von 30 Mio. EUR genehmigt, um Investitionen von Unternehmen zu unterstützen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April und 8. Mai 2020.

Im Rahmen des Programms erfolgt die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen. Das System wird Unternehmen jeder Größe zugänglich sein, die in allen Sektoren tätig sind, mit einigen von Luxemburg definierten Ausnahmen, nämlich Unternehmen, die im Finanzsektor, in der Fischerei und Aquakultur sowie in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Ziel des Programms ist es, Unternehmen, die aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus einen Liquiditätsrückgang verzeichnen, Investitionen zu ermöglichen, die sie aufgrund der aktuellen Krise sonst nicht tätigen würden.

Die Kommission stellte fest, dass das luxemburgische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird (i) die Beihilfe 800,000 EUR pro Unternehmen nicht überschreiten, und (ii) die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft zu beheben eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen, die die Kommission ergriffen hat, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie anzugehen, sind zu finden hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57305 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending