Coronavirus
# COVID-19 - Gemeinsame EU-Bemühungen zielen darauf ab, die Wiederherstellung von Verkehrsdiensten und Konnektivität sicherzustellen

Der COVID-19-Ausbruch hat erhebliche Auswirkungen auf Verkehr und Konnektivität in der EU. Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs haben zu einem dramatischen Rückgang der Transportaktivität geführt, insbesondere im Personenverkehr1. Der Güterverkehr wurde weniger stark beeinträchtigt, was zum Teil den gemeinsamen Bemühungen der EU zu verdanken ist, sicherzustellen, dass der Güterverkehr weiterhin transportiert wird, auch wenn aufgrund der rückläufigen Wirtschaftstätigkeit und der Unterbrechung der Lieferketten ein Rückgang zu verzeichnen war.
Die Kommission hat Leitlinien zu Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen herausgegeben und Maßnahmen speziell für den Verkehr vorgeschlagen, darunter Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen, zur Umsetzung von Green Lanes für den Güterverkehr, zur Erleichterung des Luftfrachtbetriebs sowie für Seeleute, Passagiere und andere Personen an Bord von Schiffen. Die Kommission hat Leitlinien dazu bereitgestellt, wie Transportarbeiter und Fahrgäste am besten geschützt und gleichzeitig der Güterverkehr aufrechterhalten werden können.
Solange Beschränkungen des Personenverkehrs bestehen bleiben und auch die Güterströme weiterhin beeinträchtigt werden können, sollten diese Maßnahmen und Empfehlungen zum Warenfluss, zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die wichtige Berufe ausüben, zum Transit und zur Rückführung von Passagieren und Besatzungen fortbestehen von allen Mitgliedstaaten konsequent und koordiniert angewendet werden.
Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin das Netzwerk nationaler Verkehrskontaktstellen für die von der Kommission koordinierte Reaktion auf COVID-19 nutzen.
Da sich die Lage im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verbessern beginnt, wird es wichtig sein, dass die Verkehrsdienste und die Konnektivität innerhalb der Grenzen, die die epidemiologischen Bedingungen zulassen, schrittweise wiederhergestellt werden, da sie wichtige Faktoren für die EU und die Weltwirtschaft sowie grundlegende Bestandteile des täglichen Lebens sind der EU-Bürger.
Am 15. April 2020 legte die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Europäischen Rates einen gemeinsamen europäischen Fahrplan mit Empfehlungen zur Aufhebung der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen vor. Im gemeinsamen europäischen Fahrplan kündigte die Kommission zudem an, „detailliertere Leitlinien zur schrittweisen Wiederherstellung von Verkehrsdiensten, Konnektivität und Freizügigkeit vorzulegen, so schnell es die Gesundheitslage erlaubt, auch im Hinblick auf die Planung von Sommerurlaubsreisen“.
Die Gesundheit der Bürger, einschließlich der Beschäftigten im Transportwesen und der Fahrgäste, bleibt die oberste Priorität. Besondere Rücksicht sollte auf gefährdete Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen gelegt werden, wobei deren Privatsphäre uneingeschränkt zu wahren ist. Die Lockerung der Reise- und Betriebsbeschränkungen sollte daher schrittweise erfolgen, um die Gesundheit zu schützen und sicherzustellen, dass sich Verkehrssysteme und -dienste sowie andere damit verbundene Systeme (z. B. Grenzkontrollen an den Außengrenzen) wieder an das höhere Fracht- und Passagieraufkommen anpassen können. Dies sollte durch ständig aktualisierte Kommunikationskampagnen begleitet werden, um sicherzustellen, dass Reisende im vollen Bewusstsein der Situation und damit auch in ihrer individuellen Verantwortung bei der Befolgung von Gesundheitsempfehlungen auf Reisen planen und handeln können.
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