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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein polnisches Programm in Höhe von 450 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein 450-Millionen-Euro-Programm (ca. 2 Milliarden PLN) zur Unterstützung der polnischen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Ausbruch genehmigt. Die im Rahmen des Programms verfügbaren Fördermaßnahmen werden aus den EU-Strukturfonds (ESIF) kofinanziert. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April und  Mai 8 2020

Die Mitgliedstaaten können unter Einhaltung der ESIF-Regeln und – sofern diese Mittel zur Unterstützung von Unternehmen, gegebenenfalls mit Kofinanzierung durch den Mitgliedstaat, eingesetzt werden – unter Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften über die Verwendung der EU-Strukturfonds entscheiden. Die Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen und staatlichen Darlehensbürgschaften. Das Programm steht Unternehmen aller Branchen zur Verfügung, die Zugang zu den europäischen Strukturfonds haben und infolge des Coronavirus-Ausbruchs in Schwierigkeiten geraten sind. Schätzungsweise werden rund 7,000 Unternehmen von der Unterstützung profitieren. Das Programm zielt darauf ab, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs abzumildern.

Sein Zweck besteht darin, den Liquiditätsbedarf der Unternehmen zu decken, die am stärksten von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs betroffen sind, und ihnen dabei zu helfen, ihre Aktivitäten fortzusetzen, Investitionen zu tätigen und Arbeitsplätze während und nach dem Ausbruch aufrechtzuerhalten. Die Kommission stellte fest, dass die polnische Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die polnische Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine erhebliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Diese polnische Regelung im Umfang von 450 Millionen Euro – kofinanziert aus den EU-Strukturfonds – wird es Polen ermöglichen, den Zugang bedürftiger Unternehmen zu Liquidität weiter zu verbessern. Dazu werden Darlehen und staatliche Garantien bereitgestellt, die das gesamte Risiko von bis zu 100 800,000 Euro pro Unternehmen abdecken. Diese Unterstützung wird Unternehmen aller Branchen helfen, ihre Geschäftstätigkeit während und nach dem Ausbruch des Coronavirus fortzusetzen. Unsere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten stellt weiterhin sicher, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen koordiniert und wirksam im Einklang mit den EU-Vorschriften umgesetzt werden können.“

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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