CO2 Emissionen
Die Kommission genehmigt eine Entschädigung für energieintensive Unternehmen in Rumänien für indirekte Emissionskosten
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen rumänische Pläne gebilligt, energieintensive Unternehmen für höhere Strompreise aufgrund indirekter Emissionskosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise zu entschädigen.
Das Programm wird den Zeitraum 2019-2020 mit einem vorläufigen Budget von ca. 291 Mio. EUR (1397 Mio. RON) abdecken. Die Maßnahme kommt Unternehmen zugute, die in Rumänien in Sektoren tätig sind, in denen erhebliche Stromkosten anfallen und die insbesondere dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Die Entschädigung wird durch eine teilweise Rückerstattung der indirekten ETS-Kosten an berechtigte Unternehmen gewährt. Die Kommission bewertete die Maßnahme nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere nach ihren Leitlinien zu bestimmten staatlichen Beihilfemaßnahmen im Rahmen des Handelssystems für Treibhausgasemissionszertifikate nach 2012 und festgestellt, dass es den Anforderungen der Richtlinien entspricht. Das System wird insbesondere einen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen vermeiden, da Unternehmen in Länder außerhalb der EU mit weniger strengen Umweltvorschriften umziehen.
Darüber hinaus gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die gewährte Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt ist. Weitere Informationen werden bei der Kommission verfügbar sein Wettbewerb Website, in der Beihilfenregister unter der Fallnummer SA.56403.
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