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Die EU könnte ein Rechtsstreit gegen #Deutschland wegen der Entscheidung über den Kauf von # ECB-Anleihen eröffnen: Kommission

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Die Europäische Kommission könnte ein Gerichtsverfahren gegen Deutschland wegen einer Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes einleiten, wonach die Europäische Zentralbank ihr Mandat mit Anleihekäufen überschritten habe, teilte die EU-Exekutive am Sonntag (10. Mai) mit. schreibt Gabriela Baczynska.

Das deutsche Gericht in Karlsruhe gab der EZB am vergangenen Dienstag (5. Mai) drei Monate Zeit, um ihr Flaggschiff-Konjunkturprogramm für die Eurozone zu rechtfertigen, oder sagte, die Bundesbank müsse es möglicherweise kündigen.

Daraufhin erklärten der oberste Gerichtshof der Europäischen Union – der dem EZB-Programm zuvor grünes Licht gegeben hatte – und die Europäische Kommission, dass EU-Recht Vorrang vor nationalen Regelungen habe. Sie fügten hinzu, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für die Gerichte der 27 Mitgliedsstaaten bindend seien.

Am Sonntag ging Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen noch einen Schritt weiter und sagte, die EU-Exekutive könnte am Ende ein Gerichtsverfahren gegen Berlin eröffnen.

"Die jüngste Entscheidung des Deutschen Verfassungsgerichts hat zwei Themen der Europäischen Union in den Mittelpunkt gerückt: das Euro-System und das europäische Rechtssystem", sagte sie in einer Erklärung.

„Wir analysieren jetzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Detail. Und wir werden mögliche nächste Schritte prüfen, die die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens beinhalten können “, sagte sie.

Verstöße sind Rechtsfälle, die die Kommission vor den in Luxemburg ansässigen Gerichtshof der EU bringen kann, wenn die in Brüssel ansässige Exekutive der Ansicht ist, dass ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstößt. Das Gericht kann einer Nation befehlen, Wiedergutmachung zu leisten oder hohe Geldstrafen zu verhängen.

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