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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein ungarisches Garantiesystem in Höhe von 1.55 Mrd. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein ungarisches Hilfsprogramm in Höhe von 1.55 Mrd. EUR (ca. 550 Mrd. HUF) zur Unterstützung der ungarischen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus genehmigt.

Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020. Im Rahmen des Programms erfolgt die öffentliche Unterstützung durch Garantiqa in Form staatlicher Garantien für neue und bestehende Investitions- und Betriebsmittelkredite.

Die Unterstützung durch die Ungarische Entwicklungsbank erfolgt in Form staatlicher Garantien für neue Investitionen und Betriebsmittelkredite. Die Garantien werden über Kreditinstitute weitergeleitet. Das Programm zielt darauf ab, den Unternehmen, die am stärksten von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs betroffen sind, Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Aktivitäten fortsetzen, Investitionen tätigen und während und nach dem Ausbruch ihre Beschäftigung aufrechterhalten können.

Das Programm steht Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie großen Unternehmen offen. Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahmen den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entsprechen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sind, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager (Abbildung), zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Mit dem 1.55 Mrd. EUR-Programm kann Ungarn Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind, öffentliche Garantien für Kredite gewähren. Die Maßnahmen werden den Unternehmen helfen, ihren unmittelbaren Investitions- und Betriebskapitalbedarf zu decken, und sie dabei unterstützen, ihre Aktivitäten fortzusetzen und die Beschäftigung während und nach der Krise aufrechtzuerhalten. Wir arbeiten weiterhin eng mit allen Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig, koordiniert und effektiv im Einklang mit den EU-Vorschriften umgesetzt werden können. “

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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