Vernetzen Sie sich mit uns

Luftfahrt / Luftfahrt

Die Kommission genehmigt ein staatlich garantiertes Darlehen in Höhe von 550 Mio. EUR, um die Fluggesellschaft Condor für Schäden zu entschädigen, die durch den Ausbruch des # Coronavirus verursacht wurden

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein staatlich garantiertes öffentliches Darlehen in Höhe von 550 Mio. EUR zugunsten der deutschen Charterfluggesellschaft Condor den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht. Deutschland hat der Kommission eine Beihilfemaßnahme mitgeteilt, um die Charterfluggesellschaft Condor teilweise für den Schaden zu entschädigen, der durch die Annullierung oder Neuplanung ihrer Flüge infolge der Einführung von Reisebeschränkungen durch Deutschland und viele Zielländer zur Begrenzung der Ausbreitung entstanden ist des Coronavirus.

Die Unterstützung erfolgt in Form eines staatlich garantierten öffentlichen Darlehens in Höhe von 550 Mio. EUR, das über die deutsche Entwicklungsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt wird. Ziel der Maßnahme ist es, die Fluggesellschaft teilweise für den durch den Ausbruch des Coronavirus erlittenen Schaden zu entschädigen. Die Kommission bewertete die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die es der Kommission ermöglicht, von den Mitgliedstaaten gewährte staatliche Beihilfemaßnahmen zur Entschädigung bestimmter Unternehmen oder bestimmter Sektoren zu genehmigen (in die Form von Schemata) für Schäden, die direkt durch außergewöhnliche Ereignisse wie den Ausbruch des Coronavirus verursacht werden.

Die Kommission stellte fest, dass die deutsche Maßnahme einen Teil des Schadens von Condor kompensieren wird, der direkt mit dem Ausbruch des Coronavirus zusammenhängt. Es wurde auch festgestellt, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die vorgesehene Entschädigung nicht das übersteigt, was zur Beseitigung des Schadens erforderlich ist. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte: „Dieses staatlich garantierte Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro ermöglicht es Deutschland, Condor, das im besonders stark betroffenen Luftverkehrssektor tätig ist, für einen Teil der durch den Coronavirus-Ausbruch entstandenen Schäden zu entschädigen. Wir arbeiten mit den Mitgliedstaaten zusammen, um praktikable Lösungen zu finden, die Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten im Einklang mit den EU-Vorschriften unterstützen.“

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending