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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein finnisches Programm in Höhe von 3 Mrd. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein finnisches Programm zur Unterstützung der finnischen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus gebilligt. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020. 

Im Rahmen des Programms erfolgt die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen, Kapitalzuführungen, selektiven Steuervorteilen und Vorauszahlungen sowie rückzahlbaren Vorschüssen, staatlichen Garantien und Darlehen. Das Programm zielt darauf ab, den Zugang der Unternehmen zu Liquidität zu verbessern, die am stärksten von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ausbruchs des Coronavirus betroffen sind, und ihnen so die Möglichkeit zu geben, ihre Aktivitäten fortzusetzen, Investitionen zu tätigen und die Beschäftigung aufrechtzuerhalten.

Das Programm steht allen Unternehmen offen, mit Ausnahme von Unternehmen, die in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur tätig sind. Sie gilt für das gesamte Gebiet Finnlands. Die Kommission stellte fest, dass die von Finnland notifizierte Regelung den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die finnische Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Margrethe Vestager, Executive Vice President für Wettbewerbspolitik, sagte: „Mit diesem finnischen Programm in Höhe von 3 Mrd. EUR kann Finnland Unternehmen unterstützen, die unter den wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs des Coronavirus leiden. Die öffentliche Unterstützung wird in verschiedenen Formen im Wert von bis zu 800,000 EUR pro Unternehmen erfolgen, einschließlich direkter Zuschüsse, Kapitalzuführungen, Steuer- und Zahlungsvorschüssen sowie staatlicher Garantien. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen ihren Liquiditätsbedarf decken und ihre Aktivitäten während und nach der Krise fortsetzen können. Wir arbeiten weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen gemäß den EU-Vorschriften koordiniert und wirksam umgesetzt werden können. “

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online

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