Belgien
Die Kommission genehmigt ein Garantiesystem von bis zu 3 Mrd. EUR zur Unterstützung der flämischen Wirtschaft beim Ausbruch des Koronavirus

Die Europäische Kommission hat ein belgisches Programm in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro genehmigt, das von der flämischen Region finanziert wird, um Unternehmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 angenommen, als geändert am 3. April 2020.
Belgien hat bei der Kommission eine Garantieregelung für Betriebskapital- und Investitionsdarlehen angemeldet, um in der flämischen Region tätige und vom Coronavirus-Ausbruch betroffene Unternehmen zu unterstützen. Ziel der Maßnahme ist es, das mit der Vergabe oder Umstrukturierung von Krediten an diejenigen Unternehmen verbundene Risiko zu begrenzen, die am stärksten von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs betroffen sind, und so die Fortführung der Geschäftstätigkeit sicherzustellen.
Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Der Ausbruch des Coronavirus hat schwerwiegende Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Das heute genehmigte Programm unterstützt Unternehmen in der Flämischen Region durch staatliche Garantien für Kredite. Dies wird Unternehmen dabei helfen, den unmittelbaren Liquiditätsbedarf zu decken und ihre Aktivitäten in diesen schwierigen Zeiten fortzusetzen.“
Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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