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Coronavirus

Kartellrecht: Die Kommission gibt Leitlinien für die Ermöglichung einer eingeschränkten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, insbesondere für kritische Krankenhausmedikamente während des # Coronavirus-Ausbruchs

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Die Europäische Kommission hat a Temporäre Rahmenkommunikation Bereitstellung kartellrechtlicher Leitlinien für Unternehmen, die als Reaktion auf dringende Situationen im Zusammenhang mit dem aktuellen Coronavirus-Ausbruch zusammenarbeiten.

Der Ausbruch des Coronavirus hat zu einem allgemeinen Angebotsschock geführt, der auf die Unterbrechung der Lieferketten und einen Nachfrageschub zurückzuführen ist, der hauptsächlich durch einen starken Anstieg der Nachfrage nach bestimmten Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheitssektor, verursacht wurde. Unter diesen Umständen besteht die Gefahr, dass es zu Engpässen bei kritischen medizinischen Gütern kommt, die sich im Verlauf der Pandemie noch verschlimmern können.

Der Vorläufige Rahmen soll Unternehmen, die bereit sind, vorübergehend zu kooperieren und ihre Aktivitäten zu koordinieren, kartellrechtliche Orientierung bieten, um die Produktion möglichst effektiv zu steigern und die Versorgung insbesondere mit dringend benötigten Krankenhausmedikamenten zu optimieren. In den meisten Situationen sind die mündlichen Leitlinien, die die Kommission den Unternehmen gegeben hat, ausreichend.

Die Kommission ist jedoch auch bereit, Unternehmen ausnahmsweise schriftlichen Trost in Bezug auf bestimmte Kooperationsprojekte zu bieten, die rasch umgesetzt werden müssen, um den Ausbruch des Coronavirus wirksam zu bekämpfen. Die Kommission wendet dieses Verfahren heute ebenfalls zum ersten Mal an und übermittelt ein Komfortschreiben an Arzneimittel für Europa.

Unter den gegenwärtigen Umständen erscheint die vorübergehende Zusammenarbeit nach dem EU-Kartellrecht vertretbar. Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager (AbbildungDer für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Behörde sagte: „Wir müssen sicherstellen, dass eine ausreichende Versorgung mit kritischen Krankenhausmedikamenten zur Behandlung von Coronavirus-Patienten gewährleistet ist.“ Um das Risiko einer Verknappung lebenswichtiger und knapper Produkte und Dienstleistungen aufgrund des beispiellosen Nachfrageschubs aufgrund der Pandemie zu vermeiden, brauchen wir die Zusammenarbeit der Unternehmen und dies im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsregeln. Um die Versorgung sicherzustellen, werden wir den Unternehmen daher dringend ausreichend Beratung und Komfort bieten, um Kooperationsinitiativen zu ermöglichen, die die Produktion stark nachgefragter Produkte ankurbeln. Der heute verabschiedete vorläufige Rahmen erläutert, wann und wie Unternehmen im Einklang mit unseren Wettbewerbsregeln Beratung oder schriftliche Erleichterungen erhalten können.“

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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