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Coronavirus

Die Kommission gibt Leitlinien für die Ermöglichung einer eingeschränkten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, insbesondere für kritische Krankenhausmedikamente während des # Coronavirus-Ausbruchs

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Die Europäische Kommission hat a Temporäre Rahmenkommunikation kartellrechtliche Leitlinien für Unternehmen bereitzustellen, die als Reaktion auf dringende Situationen im Zusammenhang mit dem aktuellen Ausbruch von Coronaviren zusammenarbeiten. Der Ausbruch des Coronavirus hat zu einem allgemeinen Angebotsschock geführt, der auf die Unterbrechung der Lieferketten und einen Nachfrageschub zurückzuführen ist, der hauptsächlich durch einen starken Anstieg der Nachfrage nach bestimmten Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheitssektor, verursacht wird.

Diese Umstände können zu Engpässen bei kritischen medizinischen Gütern führen, die sich im Zuge der Pandemie verschlimmern können. Der vorübergehende Rahmen soll Unternehmen, die bereit sind, vorübergehend zusammenzuarbeiten und ihre Aktivitäten zu koordinieren, kartellrechtliche Leitlinien geben, um die Produktion auf effektivste Weise zu steigern und die Versorgung insbesondere mit dringend benötigten Krankenhausmedikamenten zu optimieren. In den meisten Situationen sind die mündlichen Leitlinien, die die Kommission den Unternehmen gegeben hat, ausreichend.

Die Kommission ist jedoch auch bereit, Unternehmen ausnahmsweise schriftlichen Trost in Bezug auf bestimmte Kooperationsprojekte zu bieten, die rasch umgesetzt werden müssen, um den Ausbruch des Coronavirus wirksam zu bekämpfen. Die Kommission wendet dieses Verfahren heute ebenfalls zum ersten Mal an und übermittelt ein Komfortschreiben an Arzneimittel für Europa. Unter den gegenwärtigen Umständen erscheint die vorübergehende Zusammenarbeit nach dem EU-Kartellrecht gerechtfertigt.

Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Executive Vice President Margrethe Vestager sagte: „Wir müssen sicherstellen, dass die kritischen Krankenhausmedikamente zur Behandlung von Coronavirus-Patienten ausreichend versorgt werden. Um das Risiko eines Mangels an wesentlichen und knappen Produkten und Dienstleistungen aufgrund des beispiellosen Anstiegs der Nachfrage aufgrund der Pandemie zu vermeiden, müssen Unternehmen zusammenarbeiten und dies im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsregeln tun. Um die Versorgung sicherzustellen, werden wir den Unternehmen dringend ausreichende Leitlinien und Komfort bieten, um Kooperationsinitiativen zur Förderung der Produktion von Produkten mit hoher Nachfrage zu ermöglichen. Der heute verabschiedete vorübergehende Rahmen erklärt, wann und wie Unternehmen gemäß unseren Wettbewerbsregeln Leitlinien oder schriftlichen Komfort erhalten können. “

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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