Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein britisches Dachprogramm in Höhe von 50 Mrd. GBP, um die Wirtschaft beim Ausbruch des # Coronavirus zu unterstützen

Die Europäische Kommission hat ein britisches Dachprogramm in Höhe von 50 Mrd. GBP (ca. 57 Mrd. EUR) zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und großer Unternehmen im Vereinigten Königreich genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind.
Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 angenommen, als geändert am 3. April 2020. Nach der Genehmigung von zwei staatliche Beihilfesysteme des Vereinigten Königreichs zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse und Darlehensgarantien am 25. März 2020Das Vereinigte Königreich hat der Kommission ein neues „Umbrella“ -System zur Unterstützung von Unternehmen mitgeteilt, die vom Ausbruch des Coronavirus im Rahmen der geänderten Fassung betroffen sind Temporärer Rahmen.
Die Maßnahme ist ein britischer nationaler vorübergehender Rahmen für staatliche Beihilfen mit einem geschätzten Budget von 50 Mrd. GBP. Die Maßnahme ermöglicht die Gewährung von Beihilfen durch britische Behörden auf allen Ebenen, einschließlich der Zentralregierung, dezentraler Regierungen, lokaler Behörden und anderer Stellen, die Systeme verwalten, bei denen staatliche Mittel aus ihren eigenen Haushalten bereitgestellt werden. Die Maßnahme richtet sich an KMU und große Unternehmen und gilt für das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs.
Die Kommission stellte fest, dass die britische Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Das Vereinigte Königreich wird sicherstellen, dass die Regeln für die Kumulierung von Beihilfen bei allen Maßnahmen im Rahmen des vorübergehenden Rahmens und bei allen Bewilligungsbehörden eingehalten werden. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sind, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft des Vereinigten Königreichs zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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