Antitrust-
#Antitrust - Kommission verhängt Geldstrafe gegen Hotelgruppe # Meliá 6.7 Millionen Euro wegen Diskriminierung zwischen Kunden
Die Europäische Kommission hat die spanische Hotelgruppe Meliá mit einer Geldstrafe von 6,678,000 € belegt, weil sie restriktive Klauseln in ihre Vereinbarungen mit Reiseveranstaltern aufgenommen hat. Diese Klauseln diskriminieren Verbraucher innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aufgrund ihres Wohnortes unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften.
Gleichzeitig schloss die Kommission das 2017 eröffnete Verfahren gegen vier Reiseveranstalter ab. Insbesondere enthielten die Standardbedingungen von Meliá für Verträge mit Reiseveranstaltern eine Klausel, nach der diese Verträge nur für Reservierungen von Verbrauchern gültig waren, die in bestimmten Ländern ansässig waren.
Diese Vereinbarungen haben möglicherweise den europäischen Binnenmarkt aufgeteilt, indem sie die Möglichkeit der Reiseveranstalter eingeschränkt haben, die Hotelunterkünfte in allen EWR-Ländern frei zu verkaufen und auf direkte Anfragen von Verbrauchern zu reagieren, die außerhalb der definierten Länder ansässig waren. Infolgedessen konnten die Verbraucher nicht die vollständige Hotelverfügbarkeit einsehen oder Hotelzimmer zu den besten Preisen bei Reiseveranstaltern in anderen Mitgliedstaaten buchen. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die illegalen Praktiken von Meliá den europäischen Verbrauchern die Möglichkeit genommen haben, beim Einkaufen mehr Auswahl zu haben und ein besseres Angebot zu erhalten.
Margrethe Vestager, Executive Vice President für Wettbewerbspolitik, sagte: „Zu dieser Jahreszeit buchen viele Menschen ihre Sommerferien und suchen nach den besten Angeboten. Meliá verhinderte, dass Reiseveranstalter überall in Europa Hotelunterkünfte anbieten konnten. Infolgedessen hatten die Verbraucher je nach Nationalität Zugang zu unterschiedlichen Angeboten und Preisen. Dies ist nach den Kartellvorschriften illegal. Die Verbraucher sollten in der Lage sein, den Binnenmarkt in vollem Umfang zu nutzen und nach dem besten Angebot zu suchen. “
Die vollständige Pressemitteilung ist online verfügbar in EN, FR, DE, ES.
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