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#OnlineShopping - Kommission und Verbraucherschutzbehörden fordern Händler auf, die Informationspolitik mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen

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Die Europäische Kommission veröffentlicht die Ergebnisse einer EU-weiten Überprüfung von fast 500 Online-Shops, die Kleidung, Schuhe, Möbel, Haushaltswaren und Elektrogeräte verkaufen. Diese Überprüfung wurde von Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern unter der Koordination der Kommission durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass zwei Drittel der überprüften Websites grundlegende EU-Verbraucherrechte nicht einhalten. Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Es ist nicht hinnehmbar, dass europäische Verbraucher in zwei von drei Online-Shops nicht ausreichend über ihre Rechte bei Online-Lieferungen informiert werden. Die EU-Rechte, wie beispielsweise das 2-tägige Rückgaberecht, stärken das Online-Vertrauen der Verbraucher. Sie sollten nicht im Kleingedruckten versteckt sein.“ EU-Verbraucherrechtsrichtlinie stellt sicher, dass jeder Verbraucher beim Online-Kauf das Recht hat, klare, korrekte und verständliche Informationen über Liefervereinbarungen, Widerrufsrechte und die gesetzliche Garantie zu erhalten, falls das Produkt fehlerhaft ist. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Sweeps finden Sie in der Pressemitteilung. Weitere Informationen finden Sie auf der Sweeps - Website-Check.

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