EU
Kommission genehmigt #MaritimeTransportSupport-Programme in Zypern, Dänemark, Estland, Polen und Schweden
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen fünf Regelungen genehmigt, die Folgendes betreffen: (a) Einführung einer Tonnagesteuer- und Seemannsregelung in Estland, (b) Verlängerung einer Tonnagesteuer- und Seemannsregelung in Zypern, (c) Einführung einer neue Seemannsregelung in Polen, d) Verlängerung und Ausweitung einer Seemannsregelung in Dänemark und e) Verlängerung einer Seemannsregelung in Schweden.
Die Kommission bewertete die fünf Regelungen im Rahmen der EU-Beihilferegelung, insbesondere deren Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr (die Meeresleitlinien) und stellte fest, dass alle Regelungen der Auslegung der Meeresleitlinien entsprechen. In Bezug auf die Tonnagesteuerregelungen in Estland und Zypern stellte die Kommission fest, dass die Regelungen den Vorschriften zur Begrenzung der Tonnagesteuer auf förderfähige Tätigkeiten und Schiffe entsprechen. Im Übrigen stellte die Kommission in Bezug auf die Besteuerung von Dividenden der Anteilseigner fest, dass sowohl die estnische als auch die zypriotische Tonnagesteuerregelung sicherstellen, dass die Anteilseigner von Schifffahrtsunternehmen wie die Anteilseigner eines anderen Sektors behandelt werden.
In Bezug auf die Seefahrersysteme in Estland, Zypern, Polen, Dänemark und Schweden stellte die Kommission fest, dass sie sich bereit erklärt haben, die Vorteile ihres jeweiligen Systems auf alle Schiffe anzuwenden, die unter der Flagge eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats fahren. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelungen den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen, da sie zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Seeverkehrssektors beitragen und die Registrierung von Schiffen in Europa fördern, während gleichzeitig die hohen Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards Europas und Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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