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Schutz der Umwelt durch Strafrecht: Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation zur Bewertung der EU-Vorschriften

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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu bewerten, ob die Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt ihre Ziele erreicht hat. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bestimmte Aktivitäten, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu behandeln, beispielsweise den Handel mit gefährdeten Arten, die Zerstörung geschützter Lebensräume, die Erzeugung, Herstellung oder den Umgang mit Kernmaterial oder anderen radioaktiven Stoffen sowie übermäßige Verschmutzung von Wasser, Luft oder Boden. Die öffentliche Konsultation ist online in allen EU-Sprachen verfügbar. Es läuft ab heute für 12 Wochen und endet am 2 Januar. Darüber hinaus werden bei der Konsultation die Ergebnisse aller Mitgliedstaaten für die Zeit, in der die Richtlinie anwendbar war, von 2011 bis 2018 bewertet.

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