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Kommission genehmigt neue Verlängerung des Liquidationsplans #PolishCreditUnion

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen die neunte Verlängerung des Liquidationssystems der polnischen Kreditgenossenschaft bis zum 15. Juli 2020 genehmigt.

Die Maßnahme steht auch weiterhin Kreditgenossenschaften zur Verfügung, die sich im Eigentum ihrer Mitglieder befinden und Kredite, Sparkonten und Zahlungsdienste nur für ihre Mitglieder bereitstellen. Kreditgenossenschaften fallen in Polen nicht in den Anwendungsbereich des Bankenabwicklungsregimes. Die Kommission stellte fest, dass die Verlängerung der Regelung mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht, insbesondere mit deren 2013 Bankenmitteilung.

Dies liegt daran, dass es zielgerichtet, verhältnismäßig und in Bezug auf Zeit und Umfang begrenzt ist. Das Schema zunächst genehmigt im Februar 2014, wurde seitdem mehrmals verlängert, das letzte Mal in August 2018.

Weitere Informationen werden bei der Kommission verfügbar sein Wettbewerb Website in der Öffentlichkeit Bei Register unter der Nummer SA.54734, sobald Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden.

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