EU
Kartellrecht: Kommission leitet Untersuchung zu möglichem wettbewerbswidrigem Verhalten von #Amazon ein


Die Europäische Kommission hat eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob Amazons Verwendung sensibler Daten unabhängiger Einzelhändler, die auf seinem Marktplatz verkaufen, gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt.
Amazon hat eine doppelte Rolle als Plattform: (i) Es verkauft Produkte auf seiner Website als Einzelhändler. und (ii) es bietet einen Marktplatz, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können. Bei der Bereitstellung eines Marktplatzes für unabhängige Verkäufer sammelt Amazon kontinuierlich Daten über die Aktivität auf seiner Plattform.
Nach vorläufigen Feststellungen der Kommission nutzt Amazon offenbar wettbewerbsrelevante Informationen – über Marktplatzverkäufer, deren Produkte und Transaktionen auf dem Marktplatz. Im Rahmen ihrer eingehenden Untersuchung wird die Kommission Folgendes prüfen: (a) die Standardvereinbarungen zwischen Amazon und Marktplatzverkäufern, die es Amazons Einzelhandelsgeschäft ermöglichen, Daten von Drittanbietern zu analysieren und zu nutzen, und (b) die Rolle von Daten bei der Auswahl der Gewinner der „Buy Box“ und die Auswirkungen der möglichen Nutzung wettbewerbsrelevanter Informationen von Marktplatzverkäufern durch Amazon auf diese Auswahl.
Falls nachgewiesen, verstoßen die untersuchten Praktiken möglicherweise gegen die Wettbewerbsregeln der EU in Bezug auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Artikel 101 AEUV) und / oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV). Die Kommission wird ihre eingehende Untersuchung nun vorrangig durchführen. Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens greift dem Ergebnis nicht vor.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Die europäischen Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Der elektronische Handel hat den Wettbewerb im Einzelhandel gestärkt und für mehr Auswahl und günstigere Preise gesorgt. Wir müssen sicherstellen, dass große Online-Plattformen diese Vorteile nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten zunichtemachen. Daher habe ich beschlossen, die Geschäftspraktiken von Amazon und seine Doppelrolle als Marktplatz und Einzelhändler genau unter die Lupe zu nehmen, um seine Vereinbarkeit mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen.“
Die vollständige Pressemitteilung ist online verfügbar in EN, FR, DE.
Teile diesen Artikel:
EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

-
GesundheitVor 2 Tagen
Präzisionsmedizin: Die Zukunft des Gesundheitswesens gestalten
-
IsraelVor 3 Tagen
Israel/Palästina: Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Kaja Kallas
-
Europäische KommissionVor 2 Tagen
Kommission verabschiedet „Schnelllösung“ für Unternehmen, die bereits Nachhaltigkeitsberichte erstellen
-
ChinaVor 2 Tagen
EU geht gegen gedumpte Lysinimporte aus China vor