Vernetzen Sie sich mit uns

Digitale Wirtschaft

#DigitalSingleMarket - Umfrage zeigt, dass die Europäer die Regeln gegen ungerechtfertigte Geoblockierung gut kennen

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Sieben Monate nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften gegen ungerechtfertigtes Geoblocking ist das allgemeine Bewusstsein der Verbraucher für die neuen Vorschriften gegen Beschränkungen des Online-Shoppings und des grenzüberschreitenden Vertriebs bereits hoch.

Eurobarometer-Umfrage Dies zeigt, dass nur wenige Monate nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln für Geoblocking 50% der EU-Bürger im Allgemeinen über Maßnahmen der EU zur Bekämpfung ungerechtfertigter Diskriminierung durch Händler informiert sind. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um eine umfassendere Kenntnis der im EU-Recht verankerten digitalen Rechte sicherzustellen, da nur 29% der Befragten wissen, welche Rechte sie speziell betreffen.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärte: „Mit dem Verbot ungerechtfertigten Geoblockings im vergangenen Dezember haben wir einen weiteren konkreten Schritt getan, damit die Menschen und Unternehmen Europas das Beste aus dem digitalen Zeitalter herausholen können. Ich freue mich, dass die Europäer nun ihr neues digitales Recht weitgehend genießen. Es ist Teil von insgesamt 35 neuen digitalen Rechten und Freiheiten, die der digitale Binnenmarkt geschaffen hat, da ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen wurde.“

Die für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel fügte hinzu: „Die neuen Regeln zur Beendigung ungerechtfertigter Geoblockierung kommen Verbrauchern und Händlern gleichermaßen zugute und bieten einen gerechteren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt. Unternehmen, die den Zugang zu Verbrauchern weiterhin einschränken, verstoßen ganz einfach gegen das Gesetz. Die Kommission wird die Situation weiterhin überwachen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. “

Wachsendes Interesse am Zugriff auf grenzüberschreitende Inhalte

Die heute veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage ist Teil der laufenden Evaluierung der Verbraucherbedürfnisse und Marktrealitäten in Sektoren, die derzeit nicht oder nur teilweise von den Geoblocking-Regeln erfasst sind. Diese Evaluierung fließt in eine für März 2020 geplante erste Überprüfung der Vorschriften ein, um zu prüfen, ob der Anwendungsbereich der Verordnung erweitert werden muss. Die Umfrage zeigt beispielsweise deutlich, dass audiovisuelle und andere elektronisch bereitgestellte urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik-Streaming und -Downloads, E-Books und Spiele zu den beliebtesten Inhalten gehören, die von Verbrauchern international nachgefragt werden. Diese Art von Inhalten fällt zwar nicht unter die geltenden Vorschriften, dürfte aber in naher Zukunft im EU-Recht besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Insbesondere die Zahl der Internetnutzer, die versuchen, grenzüberschreitend auf Inhalte zuzugreifen, hat sich in den letzten vier Jahren nahezu verdoppelt (von 8% in 2015 auf 15% in 2019). Die beliebtesten Arten von Inhalten, die grenzüberschreitend gesucht werden, sind audiovisuelle Inhalte (gesucht von 9% der Befragten) und Musik (8%). Die Umfrage zeigt auch, dass sich dieser Trend voraussichtlich fortsetzen wird, was insbesondere auf junge Menschen zurückzuführen ist. Der Prozentsatz der 15- bis 24-Befragten, die versucht haben, grenzüberschreitend auf diese Dienste zuzugreifen, beträgt 28% und ist damit fast doppelt so hoch wie der Gesamtwert.

Werbung

Die häufigsten Gründe für den Zugriff auf solche Inhalte sind die mangelnde Verfügbarkeit im eigenen Land (44 %), gefolgt vom Wunsch nach einer größeren Auswahl (39 %). Die Mehrheit derjenigen, die keinen Zugriff auf Inhalte für Nutzer in einem anderen EU-Land versucht haben, wäre dennoch daran interessiert (insbesondere audiovisuelle Inhalte mit 31 % und Musik mit 29 %, wobei die Zahlen bei den jüngeren Generationen sogar noch höher sind).

Hintergrund

Der Verordnung gegen ungerechtfertigte Geoblocking, das am 3. Dezember 2018 in Kraft trat, befasst sich mit ungerechtfertigter Diskriminierung im Online-Verkauf aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsorts des Kunden innerhalb des Binnenmarkts. Es verpflichtet Händler nicht dazu, den Zugriff auf ihre Inhalte zu ermöglichen oder in der gesamten EU zu verkaufen oder zu liefern, sondern untersagt Händlern die Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder Niederlassungsorts, wenn der Händler bereits in den jeweiligen Mitgliedstaat liefert.

Diese Regelung ist Teil einer Reihe von Regeln für den elektronischen Handel Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Online-Verkauf in der EU zum Nutzen der Verbraucher, die mehr Auswahl und mehr Garantien genießen, sowie der Online-Verkäufer zu steigern. Im Speziellen:

Dank der Digitalen Binnenmarkt-StrategieKönnen Europäer seit April 2018 auf ihre Online-Abonnements für Filme, Sportveranstaltungen, E-Books, Videospiele oder Musikdienste zugreifen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen. Darüber hinaus erleichtern neue Regeln den Rundfunkveranstaltern die grenzüberschreitende Bereicherung ihrer Online-Ausgabe, indem sie den Menschen eine bessere Auswahl und den Zugang zu Inhalten über die Grenzen hinweg ermöglichen und die europäische Kultur florieren lassen.

Mehr Infos

Eurobarometer-Umfrage zu neuen Regeln zur Beendigung ungerechtfertigter Geoblocking- und grenzüberschreitende Portabilität 

10-Eckdaten über die Geoblocking-Regeln

Fragen und Antworten

Interaktive Karte Darstellung des Stands der Umsetzung der Geoblocking-Verordnung in jedem EU-Land

Factsheet zum digitalen Binnenmarkt

Eurobarometer zum grenzübergreifenden Online-Zugriff auf Inhalte - 2019 Version - 2015 Version

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending